In einer Stellungnahme schreibt Christoph Tesche zu den in der Klageschrift erhobenen Vorwürfen: „Der Vorwurf des Mobbings gegen den Leiter der Feuerwehr trifft – auch in dem konkreten Fall, der Gegenstand der Berichterstattung ist – nicht zu und ist ungerechtfertigt.“
Der frühere Wachabteilungsleiter Jörg Schlautmann erklärt, er sei aufgrund von Mobbing krank geworden. Eine „unsachgemäße“ schlechte Beurteilung von Feuerwehrchef Thorsten Schild habe ihn eine Beförderung gekostet, was sich seit November 2023 auf seine Pension auswirke. Hierzu erklärt Bürgermeister Tesche: „In der Arbeitswelt ist es eine typische Situation, dass Entscheidungen und Beurteilungen von Führungskräften nicht immer zu einem Konsens der Beteiligten führen. Beamt*innen und Mitarbeiter*innen werden bei der Stadtverwaltung nach einem vorgegebenen System regelmäßig bewertet. Dieses findet in der Regel im Laufe der Jahre durch verschiedene Führungskräfte statt.“
Schließlich kritisiert der Verwaltungschef die Berichterstattung insgesamt. Der Sachverhalt werde „leider nur sehr einseitig“ wiedergegeben. Und weiter: „Zur personal- und dienstrechtlichen Angelegenheiten kann eine Stadtverwaltung aus persönlichkeits- und datenschutzrechtlichen Gründen nur dann Stellung nehmen, wenn das Einverständnis aller Betroffenen vorliegt.“
Darauf sei die Redaktion auf deren Anfrage hin auch hingewiesen worden, „verbunden mit dem Vorschlag, der betroffene Beamte könne die Stadtverwaltung durch eine entsprechende Einverständniserklärung von dieser Pflicht befreien. Darüber hinaus haben wir angeboten, im Falle des Vorliegens einer Einverständniserklärung bezogen auf konkrete Vorwürfe jeweils zu prüfen, ob hierzu trotz des laufenden verwaltungsgerichtlichen Verfahrens Stellung genommen werden kann. Zu unserem Bedauern hat die Redaktion solche Einverständniserklärungen nicht vorgelegt.“

Daher habe „die Anfrage der RZ-Redaktion zu der dienstrechtlichen Auseinandersetzung nicht mit den erforderlichen Details beantwortet werden können, durch die das Verwaltungshandeln für Außenstehende sicher nachvollziehbar geworden wäre“. Stattdessen enthalte die fragliche Berichterstattung lediglich den „unzutreffenden Hinweis“, die Stadt Recklinghausen habe sich zu der Klage nicht äußern wollen, da es sich um ein „laufendes Verfahren“ handele. Die Stadt wäre zu einer Stellungnahme grundsätzlich bereit, wenn die Redaktion die rechtlichen Voraussetzungen hierzu geschaffen hätte. „Mangels Einverständniserklärung und dadurch fehlender Gelegenheit zur Stellungnahme ist die unkommentierte Veröffentlichung der Vorwürfe publizistisch und rechtlich fragwürdig.“
Das Verfahren von Jörg Schlautmann gegen die Stadt Recklinghausen ist seit Ende 2021 beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen anhängig. Der Bericht darüber steht auch im Zusammenhang mit den unter anderem gegen Thorsten Schild erhobenen Vorwürfen im Nachgang zum tragischen Zugunglück in Recklinghausen Anfang Februar 2023. Bei der Bezirksregierung in Münster liegt seit Januar dieses Jahres eine Dienstaufsichtsbeschwerde eines Notarztes vor, der beim Unglück im Einsatz war. Er beklagt Fehler beim Einsatz sowie Repressalien nach seiner Kritik. Unter anderem sollte der Notarzt des Elisabeth-Krankenhauses nicht mehr bei Einsätzen der Feuerwehr mitwirken.
Die komplette Stellungnahme von Bürgermeister Christoph Tesche hat die Stadt auf ihrer Internetseite veröffentlicht.
Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien bereits am 27. März 2024.