Kreistagsfraktion wirft Behörden Gemauschel vor So wird leichtfertig Bürgerwut befeuert

Hofnagel-Fraktion befeuert leichtfertig Bürgerwut gegen Behörden
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Porträtfoto Redakteur Marcus Land Hellweger Anzeiger Unna

Die Mehrheit des Kreistages beschränkt den Informationsanspruch der Minderheit – das ist demokratisch. Die Mehrheit muss zugleich für die Folgen ihrer Entscheidung gerade stehen – nicht nur vor den Wählerinnen und Wählern. Die Mitglieder der Mehrheit haften auch, wenn sie mit einem Beschluss grob fahrlässig ihre Pflichten verletzen und dem Kreis Unna dadurch ein Schaden entsteht.

Bezirksregierung sieht keine Rechtsverletzung

So kann man zusammenfassen, was die Abstimmungen über die VBU kürzlich kommunalpolitisch bedeuten. Eine große Mehrheit von SPD, CDU und FDP war einverstanden, dass die Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft Kreis Unna künftig mit hauptamtlichem Personal ausgestattet wird und als Management-Holding strategische Aufgaben für alle Kreis-Unternehmen übernimmt.

Die GFL/WfU-Fraktion hatte hingegen weiteren Informationsbedarf. Ein Wirtschaftsplan sollte sie in die Lage versetzen, sich ein Urteil über das Vorhaben bilden zu können. Eine Wirtschaftlichkeitsberechnung zu fordern war daher das gute Recht der Mandatsträger aus Lünen und Unna. Immerhin verzehrt die VBU zunächst einmal auch viel Geld für Personal, Ausstattung, Miete.

Zu beanstanden ist auch nicht, dass die Fraktion um ihren Vorsitzenden Professor Johannes Hofnagel die Kommunalaufsicht eingeschaltet hat. Es war nicht undenkbar, dass die drei aufbegehrenden Kreistagsmitglieder in ihren Informationsrechten verletzt worden waren.

Die Bezirksregierung hingegen legt GFL und WfU auf sieben Seiten dar, dass ihr rechtlicher Standpunkt nicht haltbar sei. Die Fraktion sei nicht in ihren Rechten verletzt worden – nicht zuletzt deswegen, weil sich in einem demokratischen Prozess die Mehrheit des Kreistages ausreichend informiert gefühlt habe.

Gesetzestreue nicht ohne Beweis in Frage stellen

Man darf nun zwar auch die Auffassung dieser zweiten Instanz anzweifeln, wie es die Hofnagel-Fraktion tut. Was man nicht darf: Öffentlich andeuten, dass es nicht so ganz mit rechten Dingen zugegangen sein kann.

Vokabeln wie „bestürzend“, „erschreckend“, „schockierend“ und „verschlimmernd“ mit Blick auf die Entscheidung aus Arnsberg zu wählen, soll doch nur eines nahelegen: Eine Behörde hackt der anderen kein Auge aus.

Gewählte Mandatsträger dürfen nach ihrer Überzeugung handeln, sie müssen dabei Rücksicht auf das öffentliche Wohl nehmen. Die Öffentlichkeit dürfen sie aber nicht ohne Beweis in der Frage des gesetzestreuen Handelns der Verwaltung verunsichern. Das führt zu noch mehr Verdrossenheit bei Bürgerinnen und Bürgern gegenüber Staat und Kommunen.

Die Hofnagel-Fraktion hätte daher gut daran getan, erst einmal kundigen Rat bei einem Fachanwalt einzuholen und nicht schon vorher Bürgerwut zu befeuern.