
Was der Kreis Unna zur Konkurrentenklage bei einer Stellenbesetzung zu sagen hat, wirft mehr Fragen auf, als es an befriedigenden Antworten hergibt. Alle Auffälligkeiten bei dieser Bewerbung um einen hoch dotierten Posten zusammengenommen, ergeben einen mehr als faden Beigeschmack.
Es geht bei der Kritik an dem Auswahlverfahren um Eignung und Fähigkeiten des ausgewählten Bewerbers Sven Brüggenhorst nur insofern, als sie sich an der Qualifikation anderer Kandidatinnen und Kandidaten messen lassen mussten.
Peinliche Ausrede der Kreisverwaltung
An diesem Punkt aber kommen große Zweifel auf. Die hat der Richter am Arbeitsgericht überdeutlich ausgedrückt: Die mit Abstand qualifizierteste Bewerberin ist noch nicht einmal zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen worden.
Dieses Versäumnis hat der Kreis Unna weder glaubhaft erklären können noch könnten sich überzeugende Argumente für diesen Ausschluss der Kandidatin vom weiteren Auswahlverfahren überhaupt finden lassen. Dabei steht die eklatante Unterbesetzung von Spitzenposition mit Frauen im Unnaer Kreishaus noch nicht einmal im Vordergrund.
„Inhaltliche Schwerpunktsetzungen anderer Bewerber erschienen passender“ ist eine bestenfalls peinlich zu nennende Ausrede. Der Kreis Unna wird kaum bestreiten können, dass die übergangene Bewerberin ein Höchstmaß an Expertise auf allen drei gefragten Gebieten – Gesundheit, Bildung und Schule – einbringen konnte. Beim am Ende erfolgreichen Bewerber sucht man nach dieser Fachkenntnis vergeblich.
Lieber Geld ausgegeben, als sicheren Weg eingeschlagen
Der Argumentationslinie des Kreises überhaupt nicht mehr folgen kann man an dem Punkt, wo er sich im Gerichtstermin auf einen Vergleich mit der Klägerin eingelassen hat.
Diese Einigung war – das steht ohne jeden Zweifel fest – nicht zum Nulltarif zu haben. Realistisch ist angesichts des Streitwertes eine fünfstellige Summe zur Genugtuung für die Klägerin.
Wenn sich die Kreisverwaltung so sicher war, dass sie die Bewerbung der Klägerin anders als das Gericht „in der Gesamtbetrachtung“ (O-Ton Kreis Unna) geringer einschätzen darf als jene von Sven Brüggenhorst – ja, dann hätte selbst bei einem neu aufgerollten Verfahren der Wunschkandidat des Kreises Unna am Ende die Stelle bekommen dürfen.
Warum also gibt der Kreis Unna reichlich Steuergeld dafür aus, diesen aus seiner Sicht doch so bombensicheren Weg nicht einschlagen zu müssen? Um Zeit zu sparen, wie er vorbringt? Diese Begründung ist nicht peinlich, aber haarsträubend – und wirft weitere Fragen auf.