
Dem Kreis Unna ist bei einer Stellenbesetzung ein Formfehler unterlaufen. Das räumt er selbst ein und das kann passieren. Leider bleiben viele Fragen offen. Der Kreis Unna hätte Antworten geben können. Dass er lieber schweigt, nährt Zweifel.
Dabei wäre es ein Leichtes gewesen, Zweifel auszuräumen. Wenn der Kreis sich jetzt für sein Stillschweigen darauf beruft, dass die Klage gegen die Besetzung der Dezernatsleitung erledigt und „vertrauliche Personalangelegenheiten“ betroffen seien, dann wirkt das doch arg vorgeschoben.
Denn, erstens, ebenfalls bereits nach der Beendigung des Rechtsstreits hatte der Kreis Unna vor wenigen Wochen noch einige Fragen unserer Redaktion beantwortet. Und, zweitens, Vertrauliches hätte er bei einer weiteren Stellungnahme zur Konkurrentenklage überhaupt nicht preisgeben müssen.
Keine Transparenz an den Tag gelegt
Für den Kreis Unna ist der Vorhang zu, doch es bleibt bis heute offen,
- wie es möglich sein kann, dass eine Bewerberin für eine Dezernatsleitung im Kreishaus im laufenden Verfahren quasi „vergessen“ wurde;
- welcher Formfehler es denn nun wirklich gewesen ist, der dem Kreis Unna beim Stellenbesetzungsverfahren unterlaufen ist – eine Kandidatin zu ignorieren oder ihr keine Akteneinsicht zu gewähren;
- wie zu erklären ist, dass auf die Bewerbung um eine der am höchsten dotierten Stellen in der Kreisverwaltung eine automatisierte Ulk-Antwort nach dem Motto „Das wäre Ihr Preis gewesen“ versendet wurde;
- warum der Kreis Unna nicht auf die behauptete Aufforderung der „übersehenen“ Bewerberin eingegangen ist, ihr Einblick in die Akten des Besetzungsverfahrens zu gewähren
- und warum es dem Kreis Unna 10.000 Euro wert gewesen ist, das Verfahren heimlich, still und leise zu erledigen – obwohl er noch tags zuvor die Wiederholung des Stellenbesetzungsverfahrens öffentlich angekündigt hatte. Von Zeitdruck war damals keine Rede.
Zwei weitere Anmerkungen sind zu diesem merkwürdigen Fall zu machen: Die Befähigung des vom Kreis ausgewählten neuen Stelleninhabers sollte nicht in Zweifel gezogen werden – darum geht es nicht.
Was hingegen im Vordergrund steht: Bei der Besetzung von Dezernentenstellen sollte eine Behörde größtmögliche Transparenz an den Tag legen – diesem Anspruch ist der Kreis Unna in dieser Causa nicht gerecht geworden.