Sie fuhren gespannt nach Leipzig und Mittwochnachmittag wieder nach Hause – nicht viel klüger als zuvor. Die Vertreter der Städte Datteln und Waltrop, Privatkläger, der Umweltverband BUND und nicht zuletzt das Unternehmen Uniper wissen immer noch nicht, wie das Bundesverwaltungsgericht in Sachen Bebauungsplan für das Kohlekraftwerk Datteln 4 am Dortmund-Ems-Kanal entscheiden wird.
Am Donnerstag (7.12.) um 13 Uhr soll das Urteil verkündet werden, so haben es die Richter am Mittwoch gegen 12.30 Uhr bekannt gegeben, nachdem am Vormittag die Revision mündlich verhandelt worden war. Die Urteilsverkündung wird wohl eine eher nüchterne Angelegenheit: Vor Ort wird dann jedenfalls kaum jemand aus dem Ostvest sein. Alle warten zu Hause (beziehungsweise im Büro) auf den Inhalt einer Pressemitteilung, die zeitgleich auf den Weg gebracht werden soll.
Kommt jetzt noch der EuGH ins Spiel?
Nach einigen Stunden mündlicher Verhandlung traut sich derweil kaum ein Beteiligter zu, eine Vorhersage zu treffen, was in der Mitteilung stehen wird: Bleibt der Bebauungsplan für das seit 17 Jahren rechtlich umkämpfte Kraftwerk mit seinem 180-Meter Kühlturm aufgehoben, wie es das Oberverwaltungsgericht Münster in der Vorinstanz entschieden hatte? Wird das Thema an das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster zurückverwiesen? Gibt es einen sogenannten Vorlagebeschluss zum Europäischen Gerichtshof (EuGH)? Möglich, dass der sich erst mit übergeordneten Rechtsfragen beschäftigen muss, wenn die Leipziger Richter die für erheblich für ihre Entscheidung halten. Entsprechende Fragen haben BUND- und Privatkläger-Anwälte vorsorglich schon eingereicht.
Stadt Waltrop durfte wohl klagen
„Die Richter lassen sich nicht in die Karten schauen“, war ein viel gehörter Satz am Mittwoch (6.12.). So äußerte sich Dattelns Bürgermeister, der Jurist André Dora (SPD), und auch der in Verwaltungsgerichtsdingen erfahrene BUND-Sprecher Dirk Jansen wollte aus Mimik und Gestik der Richter lieber keine Schlüsse ziehen. So viel immerhin lässt sich sagen: Ein Durchmarsch für BUND, Stadt Waltrop und Privatkläger wird die Sache wohl nicht. Die Leipziger Richter gaben schon zu erkennen, dass sie mit einigem, was ihre Münsteraner Kollegen in ihr Urteil geschrieben hatten, nicht einverstanden waren.
„Aber was das im Ergebnis heißt – keine Ahnung“, sagt Jansen. Gelobt wurde allseits die Verhandlungsführung. „Die Richter machen sich auffallend viele Notizen“, wurde festgestellt. Waltrops Bürgermeister Marcel Mittelbach (SPD) ist sich immerhin ziemlich sicher, herausgehört zu haben, dass die Antragsbefugnis seiner Stadt nicht in Zweifel steht. Sprich: Die Argumente, die Waltrop gegen den Kraftwerks-Standort vorzubringen hatte, können in der Entscheidung der höchsten deutschen Verwaltungsrichter auch eine Rolle spielen.

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