Mögliche Korruption im öffentlichen Dienst soll bereits in Ansätzen unterbunden und bekämpft werden. Ein entsprechendes Gesetz verpflichtet den Landrat des Kreises Unna daher, regelmäßig seine Nebeneinkünfte offenzulegen.
Dem Kreistag hat Mario Löhr daher am Dienstag (25.3.) seine Nebentätigkeiten des Vorjahres sowie die Vergütungen, die er dafür erhalten hat, mitgeteilt.
Nebentätigkeiten des Landrats
Die Aufstellung führt folgende vergütete Nebentätigkeiten des Landrats im Jahr 2024 auf – es handelt sich ausnahmslos um öffentlich-rechtliche Mandate:
- Vorsitzender des Aufsichtsrates und der Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft Kreis Unna mbH (VKU): 1.600 Euro;
- Mitglied des Verwaltungsrates sowie des Haupt- und Risikoausschusses der Sparkasse Unna-Kamen: 9.400 Euro;
- Vorsitzender des Aufsichtsrates der Wirtschaftsförderungsgesellschaft Kreis Unna mbH (WFG): 1.600 Euro;
- Vorsitzender des Aufsichtsrates der Unnaer Kreis- Bau- und Siedlungsgesellschaft (UKBS): 4.320 Euro;
- Mitglied des Regionalbeirat Rhein-Ruhr (Innogy Westenergie GmbH): 2.309 Euro;
- Mitglied des Aufsichtsrates der Verwaltungs- und Beteiligungsgesellschaft Kreis Unna mbH (VBU): 550 Euro.
Landrat Mario Löhr hat dadurch insgesamt Einkünfte in Höhe von 19.779 Euro erzielt. Die Nebentätigkeitsverordnung erlaubt dem Landrat, einen Teil der Nebeneinkünfte zu behalten. Laut Kreisverwaltung beträgt die Höchstgrenze 16.689,42 Euro. Der Landrat muss daher 3.089,58 Euro an den Kreis Unna abführen.