Mit dem Monatsbeginn stieg der Grundfreibetrag auf den sogenannten Pfändungsschutzkonten auf 1.500 Euro an. Hinter dieser trockenen, sachlichen Nachricht stehen am Ende viele Schicksale. Opakou Koffi ist Fallmanager beim Caritas-Kreisverband Unna. Er berichtet aus seiner Praxis, wie schnell eine Kontopfändung eintreten kann.
„Ich begleite ratsuchende Geflüchtete von der Ankunft bis zur Einbürgerung, führe aber auch ganz viele Kurzberatungen durch“, sagt der 41-Jährige, der seine Wurzeln in Togo hat. Das Thema Kontopfändungen sei aber nicht nur eins für Geflüchtete, es könne buchstäblich alle treffen. Ein Klassiker bei überraschenden Kontopfändungen seien Missverständnisse.
Beispiel Rundfunkgebühren
„Wenn jemand eine Befreiung von den Rundfunkgebühren, der sogenannten GEZ, beantragt, dann meint er oft, mit dem Absenden der Papiere sei er quasi schon befreit“, so Koffi. Doch dauere solch ein Verfahren oft unvermutet lange. Wenn dann in gutem Glauben keine Zahlungen mehr erfolgen, drohe schnell eine Kontopfändung.
Auch wenn jemand Kunde beim Jobcenter ist, kann ein Irrtum schnell eine Pfändung entstehen lassen: „Viele Leute meinen, dass das Jobcenter Dinge wie die Mietzahlung automatisch an den Vermieter weiterleitet“, so Koffi. Dem sei aber nicht so. Wer dann meint, seine Überweisung stehe ihm vollumfänglich zur Verfügung, die Mietzahlung ist aber noch darin enthalten, hat oft nach kurzer Zeit viele Euro Schulden.

Auch Leistungskürzungen ließen die Schulden schnell steigen. Kontopfändungen stehen dann schnell ins Haus – und auch Klassiker wie Handyverträge oder Online-Shopping seien weitere, bekannte Schuldenfallen. Ist das Konto dann gepfändet, wird es erst wieder freigegeben, wenn die Schulden bezahlt sind.
Dabei wird keine Rücksicht darauf genommen, ob der Schuldner noch Lebensmittel kaufen oder seine Miete zahlen kann. Aus diesem Grund hat Koffi auch einige Klienten, die über ein Pfändungsschutzkonto – das sogenannte P-Konto – verfügen. „Das sorgt zwar dafür, dass der Klient keine Kreditlinie oder Kreditkarte mehr hat“, so Koffi. Doch könne er über sein Guthaben bis zur Pfändungsfreigrenze verfügen. Allein die Sparkasse Unna-Kamen führt für ihre Kunden im Kreisgebiet insgesamt 3.933 P-Konten und erklärt gerne, was es damit auf sich hat.
Mehr Flexibilität beim P-Konto
„Ein P-Konto kann nur von natürlichen Personen beantragt werden“, sagt Sparkassen-Pressesprecher Andreas Schlüter. Grundsätzlich habe jeder Bankkunde das Recht, die Umwandlung seines Girokontos in ein P-Konto zu beantragen.
Schon in dem Moment, in dem die Bank den P-Konto-Vertrag prüft, gilt der neue monatliche Grundfreibetrag von 1.500 Euro. In dieser Höhe dürfen dann Gutschriften eingehen und auch Verfügungen und Auszahlungen vorgenommen werden.
Ein Pfändungsschutzkonto ohne aktive Pfändung ist technisch grundsätzlich wie ein normales Girokonto zu sehen. Es gibt aber auch Pfändungsschutzkonten mit dem sogenannten Verrechnungsschutz. Diese Konten stehen bei Umwandlung in ein P-Konto bereits im Soll. Der Kunde hat da einen Verrechnungsschutz, weil die Banken eingehende Gutschriften seit dem P-Konto-Fortentwicklungsgesetz vom 1. Dezember 2021 nicht mehr verrechnen dürfen.

Hat der Kunde ein so genanntes P-Konto mit Verrechnungsschutz, darf er auch nur über seinen monatlichen Freibetrag verfügen, auch wenn gerade keine aktive Pfändung besteht. Das P-Konto ist mittlerweile durch mehrere mögliche Konstellationen recht vielseitig geworden. So dürfen inzwischen Geldbeträge bis zu drei Monate lang angespart werden.
Außerdem kann die Pfändungsfreiheit auch für die Nachzahlung von Sozialleistungen bescheinigt werden. Auch bei Unterhaltspflichten kann der Grundfreibetrag erhöht werden. Das wichtigste beim Pfändungsschutz ist die gute Beratung, sagt auch Koffi. Das kann in Beratungsstellen, aber auch bei den Banken und Sparkassen geschehen.