K.o-Tropfen-Vorwürfe gegen Dattelner Kneipenwirt Vergewaltigungs-Urteil fällt empfindlich aus

K.o-Tropfen-Vorwürfe: Wirt kassiert fünf Jahre Haft wegen Vergewaltigung
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Weil er zur sicheren Überzeugung der Richter in seinem früheren Lokal eine wehrlose Frau vergewaltigt hat, ist ein ehemaliger Kneipenwirt (42) aus Datteln am Bochumer Landgericht zu fünf Jahren Haft verurteilt worden. Laut Anklage stand bei dem Gewaltübergriff auch der vorherige Einsatz von K.o.-Tropfen im Raum.

Der Zwischenfall in der Dattelner Gaststätte geht zurück auf die Nacht auf den 3. Oktober 2022. Wie es im Prozess vor der 13. Strafkammer hieß, ist der Betrieb dort im Januar 2023 eingestellt worden, das Lokal seitdem dauerhaft geschlossen.

Das spätere Opfer soll am fraglichen Abend gegen Mitternacht das Tanzlokal betreten, mehrere Bier und Wodka-Energy-Mixgetränke getrunken und zum Schluss auf einer Bank mit rotem Bezug gelegen haben. Ihren wehr- und willenlosen Dämmerzustand hatte die Staatsanwaltschaft auch auf die mögliche Verabreichung von K.o.-Tropfen zurückgeführt.

Der Kneipenbetreiber soll die Lage ausgenutzt und die angetrunkene Dattelnerin – nach vorherigem Verschließen der Tür – vergewaltigt haben. Von dem Übergriff soll der Angeklagte darüber hinaus mit seinem Handy Fotos und ein Video angefertigt haben.

Vor laufender Kamera soll der Wirt die bevorstehende Vergewaltigung seines wehrlosen Opfers mit obszönen Worten sogar angekündigt haben.

Angeklagter hat geschwiegen

Das mutmaßliche Opfer hatte an das fragliche Geschehen so gut wie keine Erinnerung mehr. Der Angeklagte hatte sich im Prozess auf sein Schweigerecht berufen.

Indirekt war durch ihn und seinen Verteidiger Nikolai Odebralski in den Raum gestellt worden, dass sexuelle Handlungen möglicherweise einvernehmlich gewesen seien könnten, weil angeblich ein Zeuge beobachtet haben soll, dass der Gastwirt und das mutmaßliche Opfer sich in der Gaststätte zuvor bereits geküsst haben sollen.

Der Betrieb in einer Dattelner Kneipe, dem mutmaßlichen Tatort, soll im Januar 2023 eingestellt worden, das Lokal seitdem dauerhaft geschlossen sein. (Symbolbild)
Der Betrieb in einer Dattelner Kneipe, dem mutmaßlichen Tatort, soll im Januar 2023 eingestellt worden, das Lokal seitdem dauerhaft geschlossen sein. (Symbolbild) © picture alliance/dpa

Revision noch möglich

Das sahen die Richter nach der Beweisaufnahme aber völlig anders. Das Urteil lautet auf Vergewaltigung und Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen. Das Mobiltelefon des Angeklagten wurde eingezogen.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Angeklagte kann binnen einer Woche noch Revision einlegen

Haftbefehl abgelehnt

Den Erlass eines Haftbefehls lehnte das Gericht ab: Zwar stelle die verhängte Haftstrafe zweifellos einen erheblichen Fluchtanreiz dar, hieß es zur Begründung.

Allerdings habe der Angeklagte sich durch sein einwandfreies Prozessverhalten sowie seine gefestigten privaten und beruflichen Verhältnisse als zuverlässig erwiesen. Selbst als für ihn erkennbar geworden sei, dass eine Verurteilung wegen schwerwiegender Vorwürfe drohe, sei er stets zu den Verhandlungsterminen erschienen.

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