Die Aktivistinnen und Aktivisten der Gruppe „Letzte Generation“ haben kürzlich angekündigt, Flughäfen in Deutschland blockieren zu wollen. Mit Aktionen wie diesen wollen sie auf die Folgen des Klimawandels aufmerksam machen und eine Kursänderung in der Klimapolitik erwirken. Sie blockieren am Mittwochmorgen (13.7.) die Düsseldorfer und Hamburger Flughäfen. Der Flugbetrieb am Flughafen Düsseldorf sei vorübergehend stark eingeschränkt. Eine große Zahl von Polizisten habe nun angefangen, die Aktivisten von dem Rollfeld zu lösen, erklärte der Polizeisprecher. Auch am Hamburger Airport musste der Flugbetrieb am Morgen unterbrochen werden.
Die Polizei ist auf Protestaktionen dieser Art derzeit vorbereitet. Doch was ist mit Reisenden? Welche Rechte haben diese, falls ihr Flug wegen einer Blockade kurzfristig ausfällt oder verspätet abhebt?
Das steht Passagieren im Fall von Verspätungen zu
Antworten auf diese Fragen liefert das Fluggastrechteportal Airhelp. Nach Angaben des Portals haben Passagierinnen und Passagiere ab einer Verspätung von drei Stunden Anspruch auf eine Alternativbeförderung. Dabei müsse die Umbuchung auf einen anderen Flug von der Airline selbst durchgeführt werden. Ab einer Verspätung von fünf Stunden sei die Fluggesellschaft zudem verpflichtet, Reisenden den Ticketpreis zu erstatten.
Kostenlose Mahlzeiten und Getränke erhalten Fluggäste bei Verspätungen von über zwei Stunden und einer Flugstrecke von mehr als 1500 Kilometern, so das Portal weiter. Zudem müssten zwei Telefonate oder die Versendung von zwei E-Mails ermöglicht werden. Bei Bedarf müssen die Airlines auch eine Unterkunft bereitstellen und die Beförderung dorthin ermöglichen.
Flughafen blockiert: Haben Reisende Anspruch auf Entschädigung?
Anspruch auf Entschädigung haben Reisende nach Angaben von Airhelp allerdings nicht. „Bei möglichen Blockadeaktionen werden viele Reisende aus Deutschland zwar ihren gebuchten Flug nicht wie geplant antreten können, da jedoch Probleme im Flugablauf durch solche Aktionen nicht seitens der Airline verschuldet sind, sind Passagiere nicht entschädigungsberechtigt“, sagt Fluggastrechteexperte Julián Navas.
Ist die Airline selbst für einen Flugausfall oder eine Verspätung von mehr als drei Stunden verantwortlich, haben Reisende nach EU-Fluggastrecht Anspruch auf eine Entschädigungszahlung von bis zu 600 Euro. Voraussetzung ist allerdings, dass der Flug weniger als 14 Tage vor Reisebeginn annulliert wird. Die Höhe der Entschädigung hängt von der Länge der Flugstrecke ab. Bei einer Kurzstrecke (bis 1500 Kilometer) erhalten Reisende 250 Euro, bei einer Mittelstrecke (1500 bis 3000 Kilometer) gibt es 400 Euro pro Person und bei einer Langstrecke über 3500 Kilometer 600 Euro.
RND
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