Wenn sich am Kindergeld in Deutschland etwas ändert, dann betrifft das viele Menschen, auch in NRW. Hatten im Sommer nach dem ersten Entwurf der Bundesregierung für den Haushalt 2025 viele Familien auf mehr Geld hoffen dürfen, besteht nach dem Bruch der Ampel-Koalition viel Unsicherheit. Wir erklären, welche Änderungen für das Jahr 2025 beim Kindergeld, Kinderzuschlag und Kindergrundsicherung geplant sind.
Änderungen 2025: Kindergelderhöhung soll kommen
Eigentlich sollte das Kindergeld 2025 ansteigen. Ob das tatsächlich passiert, ist mit dem Bruch der Regierung allerdings ungewiss. Bundeskanzler Olaf Scholz betonte in seiner Regierungserklärung am 13. November 2024, wichtige Gesetzesvorhaben dennoch schnell umsetzen zu wollen. Dabei sprach er auch konkret von der Kindergelderhöhung: „Für die vielen Familien in diesem Land wäre es möglich und nötig, dass wir parteiübergreifend den Weg frei machen, damit die Kindergelderhöhung zum Januar auch tatsächlich zustande kommen kann.“ Auch in der Regierungsbefragung am 4. Dezember 2024 warb der Kanzler noch einmal dafür, die Pläne unter anderem zu Kindergeld und Kinderzuschlag tatsächlich noch umzusetzen.
Plan: Kindergeld steigt 2025 an
Sollte es tatsächlich so kommen, wären das für viele Eltern gute Nachrichten. Denn so hat der Haushaltsentwurf im Juli 2024 ausgesehen: Sowohl das Kindergeld als auch der Kinder-Sofortzuschlag steigen um fünf Euro je Kind und Monat an, teilte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend mit. Das sind 60 Euro mehr im Jahr. Der Kinderfreibetrag steigt ebenfalls um 60 Euro auf 9.600 Euro im Jahr. Der Kinderzuschlag, der für Alleinerziehende und Familien mit wenig Einkommen gedacht ist, war zum 1. Januar 2024 angehoben worden. Eine weitere Erhöhung für 2025 war nicht geplant.
Bisher bekamen Familien beim Kindergeld für jedes anspruchsberechtigte Kind monatlich 250 Euro. Ab 2025 könnte das heißen: Familien mit einem Kind erhalten 255 Euro im Monat, mit zwei Kindern entsprechend 510 Euro, für drei Kinder gibt es monatlich 765 Euro und so weiter. Der Kinder-Sofortzuschlag, den von Armut betroffene Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene erhalten, könnte von 20 auf 25 Euro monatlich steigen.
Mehr Geld für den Kinderzuschlag geplant
Nachdem der Kinderzuschlag in letzter Zeit vermehrt in Anspruch genommen worden ist, will der Bund 2025 mehr Geld dafür einplanen. 3,3 Milliarden Euro waren im Haushaltsentwurf für den Kinderzuschlag veranschlagt. Das sind rund 1,15 Milliarden Euro mehr als zuvor.
Fast 2 Milliarden Euro wollte der Bund durch das Kita-Qualitätsgesetz außerdem jeweils den Ländern zur Verfügung stellen, um unter anderem in Kitas investieren zu können.
Weil es sehr unwahrscheinlich ist, dass der Haushalt 2025 noch bis zur vorgezogenen Bundestagswahl im Februar beschlossen werden kann, wird ab Januar die vorläufige Haushaltsführung gelten. Das bedeutet, dass alle Leistungen, die bisher gezahlt wurden, weiter gezahlt werden können und auch Projekte, die begonnen wurden, weitergemacht werden können. Ein Ausbleiben des Kindergeldes haben Familien also nicht zu befürchten.
Wird das Kindergeld abgeschafft?
Trotzdem gab es bisher einige Meldungen, dass das Kindergeld abgeschafft wird. Das hat mit einem weiteren Plan zu tun, den die Bundesregierung umsetzen wollte. Ab 2025 sollte nämlich die Kindergrundsicherung kommen. In dieser wären Leistungen wie Kindergeld, Kinderfreibetrag und Kinderzuschlag zusammengefasst worden. Richtig abgeschafft worden wäre das Kindergeld also nicht. Die Neuerungen sollten es Familien einfacher machen, die Hilfen zu beantragen.
Das wird 2025 voraussichtlich doch noch nicht kommen. Waren sich die Politiker sowieso noch nicht einig über die Umsetzung, hat der Bruch der Regierung das zeitnahe Umsetzen der Kindergrundsicherung nahezu unmöglich gemacht.
Wer bekommt Kindergeld?
Nicht nur leibliche Eltern haben ein Anrecht auf Kindergeld. Solange die Kinder im eigenen Haushalt aufgenommen sind, kann jemand Kindergeld bekommen, der Adoptivkinder, Stiefkinder oder Enkelkinder hat. Doch auch die Kinder des Partners bei einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelten. Bei Pflegekindern gelten mehr Voraussetzungen, grundsätzlich ist aber auch hier Kindergeld beantragbar. Gleiches gilt für Geschwister, solange sie die Voraussetzungen als Pflegekinder erfüllen.
Eine weitere Besonderheit gilt für Vollwaisen und Kinder, die nicht wissen, wo sich ihre Eltern aufhalten. Sollte keiner dritten Person das Kindergeld zustehen, können sie das Geld für sich selbst beantragen.
Kindergeld wird für Kinder zwischen 0 und 18 Jahren gezahlt, unter bestimmten Voraussetzungen kann es aber auch bis zum 21. oder 25. Geburtstag gezahlt. Dazu zählen zum Beispiel Ausbildungen und Studium oder ein Freiwilligendienst. Keine Altersbegrenzung gibt es bei Kindern mit körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung, die durch ihre Behinderung nicht in der Lage sind, den Lebensbedarf mit eigenen Mitteln zu decken.
Konkrete Informationen zu Voraussetzungen und Anträgen für das Kindergeld gibt es bei der Bundesagentur für Arbeit. Auf der Seite sind auch die Auszahlungstermine für das Jahr 2025 bereits einsehbar.
Leistungen für Bildung und Teilhabe
Auch bei einzelnen Leistungen können Eltern, die den Kinderzuschlag oder Wohngeld bekommen, unterstützt werden. Mit den sogenannten Leistungen für Bildung und Teilhabe können Schul- oder Kita-Ausflüge, Schulausstattung, ÖPNV-Tickets für Schüler, Mittagsverpflegung oder Lernförderung übernommen werden.