Keine Menschenschlangen, kein Warten auf Termine, keine Fahrt nach Marl. Ein Kraftfahrzeug einfach übers Internet anmelden - das ist selbst im Zeitalter der Digitalisierung längst keine Selbstverständlichkeit. Auch im Kreis Recklinghausen nicht. Doch jetzt könnte es einen Schritt nach vorne gehen.
Zwei kleine sind bereits gemacht worden: Seit 2015 können Fahrzeuge über das Internet abgemeldet werden. Zu Beginn des Jahres 2017 wurde auch die Online-Wiederzulassung eingeführt. Die ist interessant für Bürger, die ihr Sportwagen-Cabrio, ihr Motorrad oder ein Wohnmobil nach der Winterpause wieder auf die Straße bringen möchten.
Doch die dritte Stufe der vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur auf den Weg gebrachten internetbasierten Fahrzeugzulassung („i-Kfz“), die Neuzulassungen und Umschreibungen ermöglichen soll, wollte im Kreis Recklinghausen einfach nicht zünden. Und das, obwohl diese Dienstleistung seit dem 1. Oktober 2019 eigentlich hätte möglich sein sollen.
Aus einer Kfz-Abmeldung wurde eine Neuzulassung
Technische Hindernisse haben einen erfolgreichen Start von Stufe drei im Kreis Recklinghausen allerdings verhindert. Es gab Probleme mit dem beauftragten Rechenzentrum, Schnittstellen funktionierten nicht, Vorgänge wurden nicht richtig übertragen. So wurde aus einer Fahrzeugabmeldung zum Beispiel eine Neuzulassung. Die Kreisverwaltung zog die Notbremse und klinkte sich aus „i-kfz“ vorübergehend aus. Auch ein Neustart im Sommer 2020 ging daneben. Es hagelte erneut Fehlermeldungen. Wieder wurde das System heruntergefahren. Bis zu diesem Winter.
Seit Mitte Dezember 2022 ist „i-Kfz“-Stufe drei im Kreis Recklinghausen wieder freigeschaltet. Jetzt können Bürgerinnen und Bürger online Neufahrzeuge zulassen, bereits in der Vergangenheit angemeldete Fahrzeuge wiederzulassen oder zugelassene Fahrzeuge umschreiben. Die Werbetrommel rührt das Straßenverkehrsamt des Kreises für dieses Angebot bis jetzt noch nicht. „Wir befinden uns noch in einer Testphase“, berichtet Kreis-Sprecherin Lena Heimers auf Anfrage der Redaktion. Reibungslos gehe das Ganze nicht über die Bühne, „der eine oder andere Fehler“ trete immer noch auf.
Erst 70 Online-Vorgänge sind abgewickelt worden
Die Mitarbeiterin der Kreisverwaltung nennt ein Beispiel: Wer ein neues Auto zulassen möchte und sich dafür ein neues (Wunsch-)Kennzeichen reservieren lässt, erhält eine Fehlermeldung. Wer hingegen sein bisheriges Kfz-Kennzeichen auf das neue Fahrzeug übertragen möchte, kommt ohne Probleme zum Ziel. Über einen großen Erfahrungsschatz verfügt das Straßenverkehrsamt in dieser Angelegenheit noch nicht. Es seien erst knapp über 70 derartige Vorgänge seit Mitte Dezember abgewickelt worden, bilanziert Lena Heimers. Zum Vergleich: In der Zulassungsstelle an der Stettiner Straße in Marl werden jährlich 200.000 Vorgänge rund ums Fahrzeug bearbeitet.
Wer vom heimischen PC aus eine Kfz-Anmeldung vornehmen möchte, muss sich persönlich identifizieren. Für den Vorgang benötigt der Interessent einen Personalausweis mit aktiver Online-Funktion (eID). Erforderlich ist zudem ein Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit der kostenlosen AusweisApp2. Eine weitere Voraussetzung ist die einmalige Registrierung im „Servicekonto.NRW“. Auch müssen Fahrzeugpapiere und Kennzeichen mit den erforderlichen Sicherheitscodes versehen sein (die werden seit Anfang 2015 ausgegeben).
Das Serviceportal des Kreises Recklinghausen für die Kfz-Zulassung ist unter www.kreis-re.de (Bürgerservice) erreichbar. Dort gibt es auch weitere Informationen zu „i-Kfz“.
Das „i-Kfz“-Projekt soll weiter ausgebaut werden. So plant der Bund, im zweiten Quartal dieses Jahres die vierte Stufe in Kraft zu setzen: Von da an sollen die Online-Funktionen auch für juristische Personen (zum Beispiel Autohändler und Zulassungsdienste) zur Verfügung stehen.
Das Kraftfahrtbundesamt will für Gewerbetreibende mit besonders großen Zulassungszahlen auch eine direkte Großkundenschnittstelle anbieten.
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