Die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi bestreikt ab dem kommenden Donnerstag (29. Februar) zum wiederholten Mal kommunale Verkehrsunternehmen. Die VKU Kreis Unna ist erneut nicht betroffen – das könnte sich im Sommer ändern.
Zu einer Kündigung kam es bisher erst bei einem Tarifvertrag, den Verdi mit dem Kommunalen Arbeitgeberverband NRW (KVA) abgeschlossen hatte. Daher gilt in diesem Verhältnis die Friedenspflicht nicht mehr. Der Höhepunkt des von Verdi sogenannten Wellenstreiks soll der 1. März sein. Dann wird zeitgleich mit dem Klimastreik von Fridays for Future in den Ausstand getreten.
Verdi verhandelt auch für VKU
Die meisten kommunalen Aufgabenträger des ÖPNV seien in diesem Arbeitgeberverband organisiert, erläutert Kirsten Rupieper im Gespräch mit dieser Redaktion. Das gelte aber eben nicht für die VKU, so die Gewerkschaftssekretärin. Rupieper ist für die Fachgruppe Busse und Bahnen im Verdi-Bezirk Westfalen mit Sitz in Dortmund zuständig.
Über die Westfälische Verkehrsgesellschaft (WVG) ist das Verkehrsunternehmen des Kreises Unna im Arbeitgeberverband Deutscher Eisenbahnen (AGVDE) organisiert. Der Tarifvertrag von Verdi mit dem AGVDE gelte aktuell aber noch.

Und damit eben auch die Friedenspflicht, sodass die Beschäftigten der VKU nicht zum Streik aufgerufen werden dürfen. Die Tarifverhandlungen von Verdi mit dem KVA in NRW könnte für die VKU-Belegschaft dennoch interessant werden.
Verdi sei auch bei der VKU die „entscheidende Gewerkschaft“, so Kirsten Rupieper. Der aktuell noch für die VKU geltende Tarifvertrag sei an den von Verdi mit anderen Arbeitgeberverbänden ausgehandelten ÖPNV-Tarifverträgen angelehnt. Sobald der Tarifvertrag der VKU im Sommer 2024 ausläuft, seien daher zwei Szenarien denkbar.
Übernahme des Tarifvertrages für VKU denkbar
Die im derzeit auszuhandelnden Tarifvertrag mit den kommunalen Arbeitgebern erzielten Arbeitsbedingungen könnten übernommen werden. Zum Hintergrund: Während ein neuer Gehaltstarifvertrag im Jahr 2023 bereits erstritten worden war, will Verdi nun u.a. eine Entlastung der Beschäftigten erreichen.
In jedem Fall müssten auch bei einer Übernahme des Tarifergebnisses für die Unternehmen der Westfälischen Verkehrsgesellschaft – neben der VKU sind das der Regionalverkehr Ruhr-Lippe (RLG) sowie der Regionalverkehr Münsterland (RVM) – eine Tarifkommission gebildet und auch Tarifverhandlungen aufgenommen werden.
Friedenspflicht der VKU endet im Sommer
Der Verhandlungspartner AGVDE muss aber nicht unbedingt die vom KAV NRW akzeptierten Verdi-Forderungen ebenfalls anerkennen. Es sei daher offen, welche Bestandteile des neuen Tarifvertrages mit dem KAV in NRW künftig auf den Tarifvertrag mit dem AGVDE übertragen werden.
Es könne statt zu einer Einigung ohne Streik durchaus auch zu Warnstreiks kommen, an der sich dann Beschäftigte der VKU beteiligten dürften. Denn mit dem Auslaufen ihres Tarifvertrages Mitte des Jahres sei die Nahverkehrsgesellschaft des Kreises Unna ebenfalls nicht mehr an die Friedenspflicht gebunden. „Die VKU dürfte dann streiken“, so Kirsten Rupieper.