Kürzlich hatten in der Innenstadt von Fröndenberg Vermessungstechniker an drei Stellen ihre Gerätschaften aufgebaut. Die Fachleute kamen vom Katasteramt des Kreises Unna und maßen ein gründerzeitliches Haus neu aus.
Grund: Nachbarn war eine Ungenauigkeit im Liegenschaftsregister aufgefallen. Das Gebäude war entweder vor Urzeiten falsch vermessen worden oder ein späterer Anbau oder Abriss hatte es nicht in die amtlichen Pläne geschafft.
Luftbilder helfen im Normalfall weiter
„Im Normalfall kann man solche Hinweise über Luftbilder überprüfen“, erläutert Matthias Neumann-Redlin, Sachgebietsleiter der Geodatenerhebung beim Katasteramt.
Wegen der engen Bebauung in der Innenstadt ließ sich in diesem Fall aber anhand der Fotos nicht zweifelsfrei aufklären, ob sich der Grundriss des Gebäudes über die Jahrzehnte durch bauliche Eingriffe verändert hatte
Die Liegenschaftskarte enthält die folgenden Informationen: Flurstücksgrenzen Flurstücksnummern, Bauwerke, Infrastruktur und Gewässer, Hausnummern, Straßennamen, tatsächliche Nutzung, Ergebnisse der Bodenschätzung (ist standardmäßig nicht enthalten, kann aber zusätzlich angegeben werden).
Kommunale Geoinformationen aus dem Kreis Unna können unter www.geoservice.kreis-unna.de online abgerufen werden. Die Stadt Dortmund stellt die Informationen unter www.dortmund.de zur Verfügung, der Kreis Recklinghausen unter www.kreis-re.de.
Daher rückte Vermessungsingenieur Thomas Winter mit einer Auszubildenden persönlich vor Ort an und legte genau Maß an. Die genaue Erfassung ist gesetzlich vorgeschrieben. Die exakte Lage eines Gebäudes auf einem Grundstück ist relevant: Die Daten aus der Liegenschaftskarte werden zum Beispiel bei Grundstücksgeschäften von Notaren, auch von Banken oder Behörden abgerufen.
Geht alles seinen geregelten Gang, ist im Zuge des Neubaus schon vermessen und die Daten sind an das Katasteramt übermittelt worden.

Bei Fertighäusern etwa, so Matthias Neumann-Redlin, sei aber von vornherein kein Vermesser im Spiel. Dann müssten sich die Bauwilligen selber kümmern – was aber auch oft vergessen wird.
„Ich bin manchmal erstaunt, dass man auch noch einige ältere Gebäude findet, die bislang noch nie vermessen worden sind“, so Neumann-Redlin. In der Regel erhält das Katasteramt aber eine Mitteilung des Bauamtes und erfährt dadurch von Neubauten.
Auch Hausnummern in der Liegenschaftskarte
Die Häuslebauer werden dann angeschrieben und um eigenständige Beauftragung eines Vermessungsbüros gebeten. Geschieht nach der Frist von einem Monat nichts, meldet sich das Amt erneut: Es wird dann behördlich vermessen und die Dienstleistung entsprechend in Rechnung gestellt.
Wobei bei Gebäuden, die vor 1972 errichtet worden sind, keine Gebühr erhoben wird, weil die Verpflichtung damals noch nicht bestand. Ab einer bestimmten Gebäudegröße wiederum wird in jedem Fall eine Gebühr fällig.
Viele Fälle von nicht vermessenen Altbauten dürfte es im Kreis Unna nicht mehr geben. „Das Kreisgebiet ist bereits einmal komplett abgesucht worden“, weiß Matthias Neumann-Redlin. Dass sämtliche Liegenschaften mittlerweile online über den Geodaten-Service abrufbar seien, diene auch der Sicherheit: Weil auch die Hausnummern der Gebäude in der Karte eingetragen werden, können sich auch Polizei und Feuerwehr mit amtlicher Gewähr daran orientieren.