Den meisten Arbeitnehmern in Deutschland steht ein richtig langes Wochenende bevor: Wegen der zwei Feiertage zu Ostern 2025 haben viele Beschäftigte vier Tage am Stück frei. Ausgelassen feiern können sie aber zumindest an Karfreitag nicht: Weil der 18. April 2025 ein sogenannter stiller Feiertag ist, herrscht in Deutschland ein Tanzverbot. Welche Regeln müssen beachtet werden?
Die im Volksmund als Tanzverbot bezeichnete Regelung ist im Feiertagsgesetz des Bundes festgeschrieben: "Öffentliche Veranstaltungen in Räumen mit Schankbetrieb, die über den Schank- und Speisebetrieb hinausgehen" sind demnach an Karfreitag verboten. Der Grund dafür ist die religiöse Bedeutung des Feiertags: Karfreitag ist im christlichen Glauben der Tag, an dem Jesus Christus gekreuzigt wurde und starb. Dieser Anlass passt nicht zu ausgelassenen Feiern.
Tanzverbot an Karfreitag: Bundesländer legen Regeln selbst fest
Wie streng das Tanzverbot letztlich ausgelegt wird, liegt allerdings in den Händen der Bundesländer. Das führt zu teils erheblichen Unterschieden: Während öffentliche Tanzveranstaltungen in Rheinland-Pfalz beispielsweise ganze dreieinhalb Tage (Gründonnerstag, 4 Uhr, bis Ostersonntag, 16 Uhr) untersagt sind, gilt das Tanzverbot in Bremen nur 15 Stunden an Karfreitag (6 bis 21 Uhr).
Die Regelung ist in der Bevölkerung umstritten. Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov sprechen sich rund 50 Prozent der Deutschen für eine Lockerung des Tanzverbots an Karfreitag aus, während nur etwa 30 Prozent dagegen sind. In Hamburg wurde es erst im März 2024 gelockert: Statt von 2 Uhr am Karfreitag bis 2 Uhr am Karsamstag gilt die Regel nur noch von 5 bis 24 Uhr an Karfreitag.

Karfreitag: Wann in welchem Bundesland Tanzverbot herrscht
Zu diesen Zeiten herrscht an den Ostertagen in den 16 Bundesländern Tanzverbot:
- Baden-Württemberg: Gründonnerstag (18 Uhr) bis Karsamstag (20 Uhr)
- Bayern: Gründonnerstag (2 Uhr) bis Karsamstag (24 Uhr)
- Berlin: Karfreitag (4 bis 21 Uhr)
- Brandenburg: Karfreitag (0 Uhr) bis Karsamstag (4 Uhr)
- Bremen: Karfreitag (6 bis 21 Uhr)
- Hamburg: Karfreitag (5 bis 24 Uhr)
- Hessen: Gründonnerstag (4 Uhr) bis Karsamstag (24 Uhr)
- Mecklenburg-Vorpommern: Karfreitag (0 Uhr) bis Karsamstag (18 Uhr)
- Niedersachsen: Gründonnerstag (5 Uhr) bis Karsamstag (24 Uhr)
- Nordrhein-Westfalen: Gründonnerstag (18 Uhr) bis Karsamstag (6 Uhr)
- Rheinland-Pfalz: Gründonnerstag (4 Uhr) bis Ostersonntag (16 Uhr)
- Saarland: Gründonnerstag (4 Uhr) bis Karsamstag (24 Uhr)
- Sachsen: Karfreitag (0 bis 24 Uhr)
- Sachsen-Anhalt: Karfreitag (0 bis 24 Uhr)
- Schleswig-Holstein: Karfreitag (2 Uhr) bis Karsamstag (2 Uhr)
- Thüringen: Karfreitag (0 bis 24 Uhr)
Während dieser Zeiten müssen Clubs und Diskotheken geschlossen bleiben, Tanzveranstaltungen (z.B. Turniere) dürfen nicht stattfinden. In manchen Bundesländern sind die Auswirkungen des Tanzverbotes über mehrere Tage zu spüren, in Berlin oder Bremen dagegen kaum.
Tanzverbot an Karfreitag: Auch Sport-Events nicht erlaubt
Die Regeln gelten allerdings nur für öffentliche Veranstaltungen. Feiern im privaten Raum sind an Karfreitag nicht verboten. Wer Freunde oder Familie zu sich nach Hause einlädt, muss aber darauf achten, dass die Nachbarn nicht durch zu große Lautstärke gestört werden.
Tanzveranstaltungen sind aber nicht das einzige, was an Karfreitag verboten ist: Laut dem Feiertagsgesetz des Bundes sind am stillen Feiertag auch öffentliche Sportveranstaltungen verboten. Aus diesem Grund gibt es beispielsweise in der Fußball-Bundesliga am Osterwochenende kein Freitagsspiel.
Deutlich lockerer sind die Vorschriften dagegen im Nachbarland: In den Niederlanden ist Karfreitag zwar auch ein Feiertag, man kann aber in vielen Geschäften trotzdem einkaufen. In Deutschland sind die allermeisten Läden dagegen geschlossen - mit wenigen Ausnahmen: Bäcker dürfen beispielsweise an Karfreitag öffnen, wenn sie möchten.