Auf dem Trainingsplan stand die sogenannte „Beinklammer“. Eine Übung, die zum Judo absolut dazugehört. Was dann jedoch auf der Matte passiert ist, hat Kinder und Eltern gleichermaßen entsetzt. Jetzt steht der Judo-Trainer vor Gericht. Der Vorwurf: Kindesmissbrauch in fast 40 Fällen.
Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der 35-Jährige beim Training immer wieder die körperliche Nähe zu zwei damals zwölfjährigen Jungen gesucht hat, um sich sexuell zu stimulieren. Er selbst will das auch gar nicht bestreiten. „Ich kann mir mein Verhalten nicht erklären“, hieß es zum Prozessauftakt am Essener Landgericht in einer von seinem Verteidiger Timo Scharrmann verlesenen Erklärung. „Ich schäme mich.“
Bei der Übung mussten sich die Kinder auf den Bauch legen, dann umklammerte der Angeklagte sie mit den Beinen und machte mit seiner Hüfte Auf- und Ab-Bewegungen. Den anwesenden Eltern war das schließlich so seltsam vorgekommen, dass sie die Szene gefilmt haben. Im Herbst 2023 wurde Anzeige erstattet.
Der Angeklagte hatte die Vorwürfe zunächst vehement bestritten. Die Richter hatten sich deshalb sogar ein „Lehrbuch-Video“ besorgt, das die vorschriftsmäßige Durchführung der Beinklammer zeigt und außerdem einen Sachverständigen hinzugezogen. Auf eine fachliche Auseinandersetzung wollte sich der 35-Jährige dann aber doch nicht mehr einlassen.

„Ich habe mich zu den Taten hinreißen lassen“
„Ich wollte mir den Tatvorwurf nicht eingestehen“, hieß es in seiner Erklärung. Das sei schließlich auch nicht leicht. Heute wolle er jedoch klarstellen, dass es sich bei seiner Übung nicht um eine „normale“ Judo-Übung gehandelt habe. Er habe sich einfach zu den Taten „hinreißen lassen“.
Der Gladbecker hatte sich über seinen Verteidiger bereits im Vorfeld des Prozesses an die Anwältin der beiden Jungen gewandt und die Zahlung von jeweils 2500 Euro Schmerzensgeld angeboten. „Ich weiß, dass die Taten dadurch nicht ungeschehen gemacht werden können“, so seine Erklärung. Er hoffe trotzdem, dass seine ehemaligen Judo-Schüler ihm irgendwann verzeihen können.
Familien fordern 5000 Euro Schmerzensgeld
In Sachen Schmerzensgeld gehen die Vorstellungen allerdings auseinander. Die Eltern der Kinder fordern vor Gericht jeweils 5.000 Euro – mindestens. Eine Wiederholungsgefahr sieht der Angeklagte nach eigenen Angaben übrigens nicht. Er sei nicht pädophil und fühle sich eigentlich zu erwachsenen Frauen hingezogen. Auch aktuell habe er eine Partnerin.
Dass er auch dem Judo-Verein großen Schaden zugefügt hat, weiß der Angeklagte selbst. „Der Verein steht vor einem großen Problem.“ Mit welcher Strafe der Gladbecker zu rechnen hat, bleibt abzuwarten. Der Prozess wird fortgesetzt.