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Inzidenz fast egal: Freitag kommt die Corona-Freiheit für Geimpfte und Genesene in NRW
Coronavirus
Am Freitag beginnt in NRW eine neue Etappe der Corona-Pandemie. Geimpfte und Genesene erhalten den Großteil ihrer Freiheit zurück. Für Ungeimpfte wird es umständlich. Die neuen Regeln im Detail.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann spricht von einer „Zeitenwende“. In der Tat ist das, was am Freitag (20. August) mit der neuen Coronaschutzverordnung in Nordrhein-Westfalen gilt, eine radikale Kehrtwende. Nach eineinhalb Jahren, in denen sich das, was erlaubt ist und was nicht, ausschließlich an der 7-Tages-Inzidenz orientierte, spielt dieser Wert ab Freitag nur noch eine Mini-Rolle.
Die Kernbotschaft der neuen Verordnung lautet: Geimpften und Genesenen sowie negativ Getesteten – der Gruppe der GGG also – stehen grundsätzlich alle Einrichtungen und Angebote wieder offen. Für sie gibt es keine geschlossenen Läden, Kinos, Discos, Restaurants, Hotels oder anderes mehr. Liegt die Inzidenz unter 35, entfällt sogar diese Beschränkung auf die GGG. Und nur hier spielt die Inzidenz noch eine Rolle.
Maskenpflicht bleibt bestehen – auch für Geimpfte
Von den bisherigen Schutzmaßnahmen bleibt nur noch eine Maskenpflicht in Innenräumen, in Bussen und Bahnen und an anderen Orten, an denen sich viele Menschen aufhalten, bestehen. Bei Großveranstaltungen gilt die Maskenpflicht – außer am Sitzplatz – auch im Freien. Die Maskenpflicht gilt für Ungeimpfte und GGG gleichermaßen.
Die sonstigen bewährten Verhaltensregeln (AHA+L: Abstand, Hygiene, Atemschutzmaske und Lüften) bleiben für Privatpersonen weiterhin empfohlen. Für Betriebe gibt es zudem bestimmte Lüftungs- und Reinigungsvorgaben.
Die Inzidenz hat also praktisch ausgedient. Einen neuen vergleichbaren konkreten Messwert in Form einer Zahl gibt es nicht. Allerdings, so Gesundheitsminister Laumann, werde man die Situation täglich neu bewerten und dabei neben der Zahl der Neuinfektionen vor allem die Lage in den Krankenhäusern und den Grad des Impffortschritts berücksichtigen.
Die Regelungen im Einzelnen
Im Detail ist der Nachweis einer vollständigen Impfung, einer Genesung oder eines maximal 48 Stunden alten Antigen-Schnelltests in folgenden Bereichen notwendig:
Veranstaltungen in Innenräumen (zusätzlich Hygienekonzept); Sport in Innenräumen; Innengastronomie; körpernahe Dienstleistungen (Friseur etc.), Beherbergung, Großveranstaltungen im Freien (ab 1.000 Personen).
Was in Krankenhäusern und Pflegeheimen vorgeschrieben ist
Für Bereiche mit besonders hoher Ansteckungsgefahr – also in Clubs, Diskotheken und ähnlichen Einrichtungen sowie bei Tanzveranstaltungen einschließlich privaten Feiern mit Tanz – gilt: Nicht-Geimpfte und Nicht-Genesene müssen hier einen negativen PCR-Test vorlegen. Das gilt auch für Bordelle und vergleichbare Einrichtungen.
Für den Besuch von Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen, besonderen Wohnformen der Eingliederungshilfe und Unterkünften für Geflüchtete sowie stationären Einrichtungen der Sozialhilfe gilt die 3G-Regel generell, also nicht erst ab einer 7-Tage-Inzidenz von 35.
Schülerausweis reicht als Testnachweis aus
Schulpflichtige Kinder und Jugendliche gelten aufgrund ihrer Teilnahme an den verbindlichen Schultestungen als getestete Personen. Sie brauchen dort, wo die 3G-Regel gilt, lediglich ihren Schülerausweis vorzulegen. Kinder bis zum Schuleintritt sind ohne Test getesteten Personen gleichgestellt.
Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann kündigte an, dass die Impfzentren in NRW Ende September geschlossen werden. Sie hätten ihre Aufgabe erfüllt und würden nicht länger benötigt. Schließlich kosteten sie aktuell rund 91 Millionen Euro im Monat.
Ab sofort starten die Auffrischungsimpfungen
Im Übrigen appellierte er erneut energisch, sich impfen zu lassen. Er kenne keinen vernünftigen Grund, warum man das nicht tun solle, wenn keine gesundheitlichen Gründe dagegen sprächen. Schließlich sei es definitiv erwiesen, dass eine Impfung in sehr hohem Maße vor einem schweren Verlauf einer Corona-Infektion schütze.
Zudem kündigte Laumann an, dass Nordrhein-Westfalen ab sofort mit Auffrischungsimpfungen starte. Die biete man zunächst den über 80-Jährigen an, deren erste Impfung mindestens sechs Monate zurückliege. Sie könnten ab sofort einen Termin für die Impfung vereinbaren – entweder beim Hausarzt oder in einem Impfzentrum.
Ulrich Breulmann, Jahrgang 1962, ist Diplom-Theologe. Nach seinem Volontariat arbeitete er zunächst sechseinhalb Jahre in der Stadtredaktion Dortmund der Ruhr Nachrichten, bevor er als Redaktionsleiter in verschiedenen Städten des Münsterlandes und in Dortmund eingesetzt war. Seit Dezember 2019 ist er als Investigativ-Reporter im Einsatz.
