Immobilien in Herten Haus-Ausbau richtig planen: So gibt es neues Fördergeld für Eigentümer

Ausbau richtig planen: Zuschüsse für Haus-Eigentümer von Stadt und KfW
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Die Stadt Herten macht Immobilien-Besitzern, die ihre Häuser fit für den Kampf gegen den Klimawandel machen wollen, seit 1. Mai 2024 ein Angebot. Jeder, der alte Kohleheizungen, die als Einzelöfen, Etagenheizungen oder Zentralheizungen betrieben werden, gegen ein klimafreundlicheres Heizungssystem austauscht, kann dafür finanzielle Unterstützung beantragen.

Der Hintergrund: In Herten gebe es aufgrund der starken Prägung des Stadtgebiets durch den Bergbau nach wie vor einige Siedlungsbereiche, in denen noch Kohleöfen genutzt würden, heißt es aus dem Rathaus. Ziel der Richtlinie zur Förderung des Austausches von Kohleheizungen sei es daher, durch einen Zuschuss von jeweils 1000 Euro den weiterhin erforderlichen Umstieg der Kohleheizungen auf klimafreundlichere Anlagen zu unterstützen und so deren CO2-Ausstoß deutlich zu reduzieren.

Um an die Gelder zu kommen, müssen Haus-Eigentümer allerdings einige wichtige Punkte beachten. Mit der Umsetzung der Maßnahme (Beauftragung bzw. Vertragsschluss) darf vor der Beantragung und Bewilligung der Fördermittel nicht begonnen werden. Beratung, Planung und das Einholen von Angeboten sind dagegen zulässig.

Außerdem gilt die Förder-Maßnahme nur bis einschließlich 31. Dezember 2024. Bis dahin muss also der Förderantrag spätestens gestellt sein. Außerdem gilt wie so oft bei solchen öffentlichen finanziellen Zuschüssen das sogenannte Windhund-Verfahren. Das heißt: Wer zu spät kommt, geht vielleicht leer aus. Das ist dann der Fall, wenn der Fördertopf schon vor dem nächsten Jahreswechsel komplett ausgeschöpft ist.

Weiterführende Informationen sowie die Förderrichtlinie und das Antragsformular sind im Internet unter www.herten.de/heizungstausch zu finden. Für Rückfragen zur Förderung steht Interessierten die E-Mail-Adresse umwelt@herten.de zur Verfügung.

Hertener Stadtwerke bieten Hilfestellung

Unabhängig davon können Bürgerinnen und Bürger bei Fragen zu Sanierungsmaßnahmen und Zuschüssen auch eine Energieberatung der Verbraucherzentrale in Anspruch nehmen. Weitere Informationen und eine Terminvereinbarung gibt es auf www.verbraucherzentrale.nrw/energieberatung oder unter der Telefonnummer 0211/33996555. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.

Auch die Hertener Stadtwerke bieten Hilfestellung. Interessierte können sich per E-Mail an edl@herten.de wenden oder die Stadtwerke unter der Telefonnummer 02366/307-650 anrufen.

Ein älterer Mann geht in einem Hausflur die Treppe hoch. (Symbolfoto)
Treppensteigen ist für viele Seniorinnen und Senioren ein Problem: Die KfW-Bank unterstützt Immobilien-Besitzer nun wieder finanziell beim Einbau von Treppenliften in ihren Häusern. (Symbolfoto) © Uwe Zucchi/dpa

Eine weitere Förder-Maßnahme bietet die KfW-Bank durch ihr bundesweites Programm 455-B zur Barrierereduzierung an. Denn da die Bevölkerung – auch in Herten – immer älter wird, werden deutlich mehr barrierefreie Gebäude für ein selbst bestimmtes, altersgerechtes Wohnen bis ins hohe Alter benötigt. Solche Umbauprojekte soll die staatliche Förderung unterstützen.

Im Zuge der Haushaltskrise gab es zwar zunächst einen Förderstopp, doch jetzt ist es wieder möglich, Anträge zu stellen. Insgesamt stehen 150 Millionen Euro bereit.

Gefördert werden einerseits Einzelmaßnahmen. Dazu zählt etwa der Einbau einer bodengleichen Dusche oder von Rampen bzw. Treppenliften. Die Unterstützung dafür beträgt bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten – maximal aber 2500 Euro.

Bis zu 6250 Euro für ein „altersgerechtes Haus“

Andererseits gibt es Gelder für den Umbau zum Standard „Altersgerechtes Haus“. Hierfür übernimmt der Bund 12,5 Prozent der förderfähigen Kosten – maximal aber 6250 Euro.

Weitere Informationen zum Förder-Programm 455-B der KfW sind zu finden unter www.kfw.de