Ein Dreivierteljahr nach dem spektakulären Verkehrsunfall in Deutschlands bekanntestem Verkehrskreuz rollt die Autobahnpolizei den Fall noch einmal auf. „Es gibt weitere Ermittlungen durch die Autobahnpolizei“, teilt Henner Kruse, Sprecher der Staatsanwaltschaft Dortmund, auf Anfrage unserer Redaktion mit.
Zwei Zeugen sollen noch einmal vernommen werden. Ob es noch einmal eine Wende gibt, ist unklar. Beteiligte, die sich in unserer Redaktion meldeten, hatten die Vorwürfe bestritten bzw. relativiert. Weitere Details sind Bestandteil der Ermittlungen und öffentlich nicht bekannt. Der Vorwurf ist deswegen pikant, weil illegale Autorennen mit hohe Strafen bedacht werden können.

Offenbar ein Rennen mit waghalsigen Überholmanövern
Das soll sich nach bisherigem Ermittlungsstand der Staatsanwaltschaft im 14. Mai vorigen Jahres auf der A2 in Fahrtrichtung Hannover in Höhe des Kamener Kreuzes zugetragen haben: Drei Fahrer hochmotorisierter Autos sollen sich ein Rennen mit waghalsigen Überholmanövern geliefert haben, bevor zwei der drei Wagen bei hoher Geschwindigkeit miteinander kollidierten. Bilanz des mutmaßlichen illegalen Autorennens zwischen den Männern aus Lünen (32), Bönen (31) und Berlin (30): Drei Verletzte, ein Sachschaden über ca. 70.000 Euro.
Seitdem sind die mutmaßlichen Autobahnraser nicht nur ohne Führerschein, sondern auch ohne Autos. Die Polizei hat die Autos, von denen einer bei dem Unfall Totalschaden erlitt, beschlagnahmt. Darunter der Mercedes des Böneners, ein Mercedes Benz C450 Formatic. Daran hat sich laut Kruse auch nach etwa neun Monaten bisher nichts geändert. „Dort, wo Führerscheine eingezogen werden, ermitteln wir eigentlich bevorzugt, weil es sich um eine einschneidende Maßnahme handelt.“ Es gebe aber auch Fälle, in denen die Arbeit von Polizei und Staatsanwaltschaft länger dauern würde.
Frist für neue Ermittlungen gilt bis Mitte Februar
Zumindest gibt es jetzt einen festen Zeitpunkt, an dem das Verfahren einen neuen Abschnitt erreicht. Für die zurzeit nachlaufenden Ermittlungen gibt es eine Frist bis Mitte Februar. Dann wird entschieden, wie es in dem Fall weiter geht – und ob es noch einen Fall gibt.
Wer an illegalen Rennen teilnimmt, dem drohen nach aktueller Gesetzeslage eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren. Wer vorsätzlich handelt, dem droht eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe. Werden Menschen getötet oder schwer verletzt, kann eine Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren verhängt werden.