Hundehaufen löst Bluttat in Recklinghausen aus Kleingärtner bricht Hundehalter die Nase

Hundehaufen löst Bluttat aus: Kleingärtner bricht Hundehalter die Nase
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Ein Auge fast zugeschwollen, die Nase gebrochen, das Gesicht völlig zerschrammt: Nach einem Streit um einen Hundehaufen wird ein Hundehalter in einer Kleingartenanlage in Suderwich brutal zugerichtet. Dem mutmaßlichen Gewalttäter droht jetzt womöglich sogar die unbefristete Einweisung in die geschlossene Straftäter-Psychiatrie. Zum Schutz der Allgemeinheit.

Auf der Anklagebank vor der 7. Strafkammer am Bochumer Landgericht sitzt seit Mittwoch (4.12.) ein junger Mann aus Recklinghausen. Der 25-Jährige scheint psychisch schwer krank, sein Gesicht ist bleich, seine Stimme klingt tranig.

„Ich bereue meine Taten zutiefst und will in Zukunft anders handeln“, sagt er den Richtern.

Neben dem Hundehaufen-Vorfall geht es auch um einen Faust-Angriff auf eine Polizeibeamtin am 25. Januar am Berliner Platz in Oer-Erkenschwick.

Der 25-Jährige soll am Rande eines Einsatzes wegen exhibitionistischer Belästigung erst versucht haben, die Polizistin k.o. zu schlagen, anschließend bei seiner Festnahme völlig ausgerastet und kaum zu bändigen gewesen sein.

Aktuell ist der Recklinghäuser bereits seit August 2024 vorläufig in einer geschlossenen LWL-Klinik für forensische Psychiatrie untergebracht.

Der Gewaltexzess in der Kleingartenanlage in Recklinghausen-Suderwich soll sich am 11. Juli 2023 ereignet haben. Der Angeklagte soll sich gegen 20 Uhr in seinem Garten aufgehalten, ein 67-jähriger Mann mit seinem Hund an der Parzelle vorbeispaziert sein.

Der 25-Jährige soll auf den Hundehalter zugelaufen und ihn aufgefordert haben, den Hundehaufen wegzuräumen. Der Mann soll das abgelehnt haben. „Weil der Kot nicht von seinem Hund stammt“, soll der Hundehalter laut Anklage geantwortet haben. Daraufhin soll der Angeklagte völlig ausgerastet sein.

„Ohne Vorwarnung“ soll er den Hundehalter mehrfach mit der Faust ins Gesicht geschlagen, das Opfer soll infolge der Wucht der Schläge gestolpert und hingefallen sein.

Der 25-Jährige soll dann wie von Sinnen weiter mit den Fäusten auf den Mann eingeschlagen, ihm zudem auch gegen den Kopf getreten haben. Erst als ein anderer Kleingärtner herbeieilte und das Opfer wegzog, soll der Angeklagte aufgehört haben.

Nach einem Streit um einen Hundehaufen droht einem Gewalttäter aus Recklinghausen jetzt die unbefristete Einweisung in die Psychiatrie – zum Schutz der Allgemeinheit. (Symbolbild)
Nach einem Streit um einen Hundehaufen droht einem Gewalttäter aus Recklinghausen jetzt die unbefristete Einweisung in die Psychiatrie – zum Schutz der Allgemeinheit. (Symbolbild) © picture alliance / Christoph Schmidt/dpa

Der Hundehalter wurde ins Krankenhaus gebracht, erlitt massive Gesichtsverletzungen, unter anderem einen Nasenbeinbruch.

Im Prozess tritt der Mann als Nebenkläger auf, hat zudem eine Schadenersatzklage gegen seinen Peiniger erhoben.

„Da habe ich ihm ins Gesicht geschlagen“

Den Ablauf des Hundehaufen-Vorfalls erinnert der Angeklagte anders als von der Staatsanwaltschaft dargestellt.

Der 25-Jährige: „Der Mann ist da schon öfters Gassi gegangen mit seinem Hund. An diesem Tag lag da auf dem Weg schon Hundekot. Ich stand am Garten, habe nichts zu ihm gesagt, ihn nur angestarrt und auf den Haufen gezeigt. Er hat aggressiv reagiert und gerufen, das ist nicht von mir. Dann hat er zu mir gesagt, dass wir das jetzt klären. Da habe ich ihm ins Gesicht geschlagen.“

Auch dass er gegen den am Boden liegenden Mann getreten habe, räumte der Recklinghäuser über seinen Verteidiger ein. „Er hat aber Flip-Flops angehabt“, hieß es dazu.

Und auch einen anderen Umstand will der 25-Jährige unbedingt loswerden. „Der hat mir in den Schritt gefasst, als er auf dem Boden lag. Der hat richtig zugegriffen.“

Zwangseinweisung in die Psychiatrie droht

Die Anklage lautet auf gefährliche Körperverletzung sowie Angriff auf Vollstreckungsbeamte.

Die Bochumer Richter prüfen in dem Prozess jetzt vor allem auch, ob der psychisch kranke 25-Jährige bei den Übergriffen überhaupt Herr seiner Sinne gewesen ist. Und ob mit Blick auf die mögliche Erwartung erheblicher weiterer Gewalttaten gegebenenfalls am Ende seine zwangsweise Unterbringung in der Straftäter-Psychiatrie anzuordnen ist.

Voraussichtlicher Urteilstermin: 27. Januar.