Airbnb: Wenn Menschen ihr Zuhause an Fremde vermieten

Airbnb: Wenn Menschen ihr Zuhause an Fremde vermieten

rnHomesharing

Immer mehr Menschen vermieten über Plattformen wie Airbnb ein Zimmer oder ihre Wohnung. Im Ruhrgebiet und Münsterland ist der Trend angekommen und bietet Vermietern und Städten neue Chancen.

Dortmund/Münsterland/NRW

, 03.09.2018, 05:30 Uhr / Lesedauer: 8 min

Voll möbliertes Apartment mit Herd, Backofen, Spülmaschine und Fernseher, Supermarkt und Bäcker in der Nähe, der Dortmunder Flughafen nur ein paar Minuten entfernt. So lautet das Angebot von Zdenka Blazevic. Seit zwei Jahren vermietet die Unnaerin ihre Einliegerwohnung über Airbnb. Ihre Gäste kommen aus der ganzen Welt. „Es war auch schon jemand aus Kuwait hier“, berichtet sie.

Was die Gäste nach Unna führt? „Einige benutzen das Apartment für ihre Arbeiter, die in der Nähe einen Auftrag haben“, sagt Blazevic. Letztens sei zum Beispiel ein Fernsehteam da gewesen, das in der Umgebung eine Reportage gedreht hat. Ein anderes Mal seien Bauarbeiter bei ihr in der Wohnung untergekommen, die am neuen Amazon-Lager in Dortmund mitgewirkt hätten. Aber auch Privatleute kommen bei Blazevic unter, zum Beispiel, um das Lichtkunstmuseum zu besuchen oder an einem Event in Dortmund teilzunehmen.

Schlechte Erfahrung mit festen Mietern

Menschen teilen ihr Zuhause mit Touristen und verdienen sich mit Homesharing eine Kleinigkeit dazu. Das Prinzip boomt, die führende Online-Plattform Airbnb wächst und wächst. Auch im Münsterland. In Südlohn bietet Susanna Heitjohann seit drei Jahren ihre „Ferienwohnung in ruhiger Lage direkt am Kommisenpad“ an. 35 Euro nimmt sie pro Nacht. Damit ist sie in Südlohn allerdings noch eine Ausnahme: Im Gemeindegebiet weist die Internetplattform Airbnb aktuell nur drei verschiedene Unterkünfte aus. „Ich hab ein riesengroßes Haus und schlechte Erfahrung mit festen Mietern gemacht“, sagt die fröhliche 53-Jährige. Mit Gästen von Airbnb habe sie bisher nie Probleme gehabt. Die Untervermietung mache ihr einfach Spaß.

Den hat auch der Dorstener Christian Herberhold. Es sei aber auch eine Menge Arbeit, sagt der 43-Jährige, der vor zweieinhalb Jahren ein Mehrfamilienhaus in der Dorstener Innenstadt kaufte und vier Wohnungen für Gäste vermietet. „Wenn es an irgendwelchen Sachen fehlt, wird man auch schon mal nachts angerufen, da muss man schon ein bisschen was in Kauf nehmen.“ Um die Sauberkeit kümmert sich eine Putzfirma. Der Kunde zahlt dafür eine Reinigungspauschale. Ohne die gehe es nicht, sagt Herbehold. „Nur so können wir die Qualität hochhalten.

Christian Herberhold bietet seine Ferienwohnungen in Dorsten auch bei Airbnb an. Die Nachfrage sei hoch, sagt er. Viele Touristen würden zentrumsnah wohnen wollen.

Christian Herberhold bietet seine Ferienwohnungen in Dorsten auch bei Airbnb an. Die Nachfrage sei hoch, sagt er. Viele Touristen würden zentrumsnah wohnen wollen. © Robert Wojtasik

Was ist Airbnb überhaupt?

Bei Airbnb handelt es sich um einen Online-Marktplatz zur Buchung und Vermietung von Unterkünften. Sowohl private als auch gewerbliche Vermieter bieten über die Plattform Betten, Zimmer, Wohnungen oder auch ganze Häuser zur Übernachtung an. Deutschlandweit ist die Anzahl der Airbnb-Unterkünfte in den letzten Jahren stark gestiegen, in NRW ist Homesharing noch nicht ganz so populär.


Wie funktioniert Airbnb?

Jeder Nutzer, egal ob Gastgeber oder Gast, muss sich auf Airbnb mit einem persönlichen Profil registrieren, um eine Unterkunft anbieten oder buchen zu können. Nutzer haben so auch die Chance, sich gegenseitig zu bewerten. Airbnb selbst ist für die Abwicklung der Buchung verantwortlich. Gäste bezahlen den vom Vermieter festgelegten Buchungsbetrag an Airbnb, Gastgeber erhalten das Geld aber erst 24 Stunden nach Anreise des Gastes. So soll gewährleistet werden, dass Gäste eine gebuchte Unterkunft auch so vorfinden, wie sie im Internet beschrieben war. Jeder Gastgeber kann seine Buchungsbedingungen (Preis, Stornierung usw.) individuell festlegen.

Airbnb kassiert für seinen Dienst vom Gastgeber in der Regel 3 Prozent der Zwischensumme für die Buchung. Gäste zahlen an Airbnb eine Servicegebühr von 0 bis 20 Prozent. Dabei gilt: Je teurer und länger der Aufenthalt, desto geringer die Servicegebühr.

Warum gibt es immer wieder Kritik am Modell Homesharing?

Kritiker stoßen sich an mehreren Punkten. Zum einen würden Airbnb-Anbieter mit ihrem Angebot Hotels und Pensionen Konkurrenz machen. Dabei seien viele Airbnb-Vermieter aufgrund der Kleinunternehmerregelung im Vorteil bei der Umsatzsteuer. Zum anderen würden viele Vermieter ihre Einkünfte gar nicht in ihrer Steuererklärung angeben und keine Bettensteuer abführen.

Ein weiterer Kritikpunkt: In Großstädten vergrößern Airbnb und Homesharing die Wohnungsnot. Kommerziellen Vermietern bringt es oft mehr ein, Unterkünfte tageweise an Touristen zu vermieten, als dauerhaft an Ortsansässige – auch wenn Wohnungen in beliebten Vierteln dadurch manchmal tagelang leer stehen. Durch diese Zweckentfremdung wird der Stadt Wohnraum entzogen und die Mieten steigen.

Stadt Dortmund: Tourismus wird gestärkt

Die Stadt Dortmund begrüßt die Idee, freien Wohnraum gelegentlich zu vermieten. Diese Reiseform sei „Bestandteil des urbanen Lebens“, erschließe neue touristische Zielgruppen und stelle „einen relevanten Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsfaktors Tourismus in Dortmund dar.“ 440 Unterkünfte gab es laut Airbnb im Januar 2018 im Dortmunder Stadtgebiet. Diese wurden im vergangenen Jahr im Schnitt für 42 Nächte gebucht – von 17.600 Airbnb-Gästen. Rund 8 Prozent der Unterkünfte in Dortmund wurden dabei an mehr als 180 Tagen des Jahres vermietet.

Dortmund hat einen Vertrag mit Airbnb

In Dortmund muss die Bettensteuer abgeführt werden. Vermietern wird es aber einfach gemacht: Als erste Stadt in Deutschland hat Dortmund eine Beherbergungsabgaben-Vereinbarung mit Airbnb abgeschlossen. Seit Januar 2018 rechnet die Homesharing-Plattform bei jeder Buchung bei einem Dortmunder Gastgeber die Bettensteuer in Höhe von 7,5 Prozent des Übernachtungspreises automatisiert ab und schüttet den Betrag anschließend an die Stadt aus.


Seit 2012 gibt es in Dortmund ein Zweckentfremdungsverbot. Will man seine Wohnung gewerblich vermieten, benötigt man hierzu eine Genehmigung des Amtes für Wohnen und Stadterneuerung. Für ein einzelnes Zimmer ist eine Genehmigung nur erforderlich, wenn dieses größer als 50 Prozent der gesamten Wohnfläche ist. Zweckentfremdung durch gewerbliches Homesharing stelle laut Aussage der Stadt und gemessen an den rund 320.000 Wohnungen in Dortmund kein Problem dar. Beschwerden oder Anzeigen würden bislang ebenfalls nicht vorliegen.

Airbnb ist in Castrop-Rauxel ist noch unbekannt

Auf der Homepage der Stadt Castrop-Rauxel sind einige Übernachtungsmöglichkeiten aufgelistet, dazu gibt es Links zu Vermittlungsplattformen – Airbnb gehört nicht dazu. Von den Unterkünften habe man bisher nicht gewusst, erklärt Stadtsprecherin Nicole Fulgenzi. Unter Zimmervermietungen seien auch nur sechs gewerbliche Anmeldungen eingegangen. „Über mehr Touristen freuen wir uns aber immer.“ Eine Bettensteuer erhebt die Stadt Castrop-Rauxel im Gegensatz zu anderen Kommunen nicht.

Laut Stadt gab es von Hoteliers bisher auch keine Beschwerden. Madan Dahal vom Hotel Hubbert sieht seine Übernachtungszahlen dadurch nicht gefährdet. Es würden eher Monteure statt Touristen ein Zimmer buchen.

Aber auch Touristen nutzen Airbnb. Das weiß Jennifer Brune vom Hof Schulte-Rauxel zu berichten. Sie vermietet zwei Zimmer und hatte schon Touristen aus Holland oder Frankreich bei sich zu Gast.

So sieht das renovierte Zimmer in der alten Kornbrennerei aus, das Jennifer Brune über Airbnb an Touristen vermietet.

So sieht das renovierte Zimmer in der alten Kornbrennerei aus, das Jennifer Brune über Airbnb an Touristen vermietet. © Elke Berg

Die Hoteliers in Lünen sehen kein Problem beim Thema Homesharing. Hier gibt es Airbnb-Unterkünfte in Alstedde, in der Innenstadt, in Nordlünen und in Lünen-Süd. Carola Deinhardt-Auferoth vom Hotel an der Persiluhr geht davon aus, dass die Menschen, die sich über Airbnb eine Wohnung suchen, nicht die sind, für die ein Hotel eine Option wäre. Außerdem sei die Zahl der entsprechenden Angebote hier vergleichsweise gering. Für das Ringhotel am Stadtpark spielt Airbnb bisher ebenfalls keine große Rolle. Inhaber Bernd Riepe: „In kleineren Gemeinden wie Lünen ist das bisher kein Thema.“ Auch nicht bei der Lüner Stadtverwaltung, erklärt Stadtsprecherin Kerstin Schatz auf Anfrage.

Hotels vermitteln Gäste weiter

Jutta Max, die das Hotel Reichshof in Schwerte betreibt, hat ebenfalls kein Problem mit Homesharing: Die Airbnb-Anbieter in Schwerte sieht sie überhaupt nicht als störende Konkurrenz. Auch Herbert Sobiech, der eine Ferienwohnung vermietet, hat sich bei den Hoteliers rückversichert: „Das war für die kein Problem.“ Ihm vermitteln einige Hotels sogar Gäste weiter, wenn sie selbst ausgebucht sind. Auch Stadt-Sprecher Carsten Morgenthal bestätigt: „Beschwerden in diese Richtung gab es bislang nicht.“ Zum Thema Zweckentfremdung sagt er: „Diese Problematik hat sich bisher nicht gestellt.“


Herbert Sobiech vermietet eine Wohnung über Airbnb in Schwerte.

Herbert Sobiech vermietet eine Wohnung über Airbnb in Schwerte. © Bernd Paulitschke

In Selm und Nordkirchen gibt es keine zusätzlichen Pflichten oder Auflagen für Homesharing-Anbieter. In Nordkirchen freut man sich sogar über zusätzliche Vermieter, da die Nachfrage nach Gästeunterkünften das Angebot übersteige. „Wir sind für jeden zusätzlichen Privatanbieter von Unterkünften dankbar, da der Bedarf vorhanden ist und zusätzliche Kaufkraft in den Ort gebracht wird“, so Bürgermeister Dietmar Bergmann.


Kaira Eistel vom An Hotel in Selm und Dennis Mecke von den Schloss-Stuben in Nordkirchen sehen ebenfalls noch keine Konkurrenz durch Privatanbieter, die ihre Wohnung über Airbnb vermieten. „Ich glaube, im Kreis Unna und im Kreis Coesfeld steckt Airbnb noch in den Kinderschuhen“, sagt Karsten Meinke, der in Nordkirchen das Hostel Nordkirchen in der Aspastraße betreibt. Das Hostel selbst biete seine Zimmer neben anderen Portalen ebenfalls über Airbnb an. „Es kostet mich ja nur etwas, wenn über das Portal gebucht wird“, so Meinke. Allerdings gebe es über Airbnb nur wenige Buchungen, da das Hostel für Airbnb – wo eine Mutter ihr Kinderzimmer für 25 Euro die Nacht anbieten könnte – mit 50 Euro die Nacht am oberen Ende des Airbnb-Preisspektrums gelegen.

Airbnb auch für Hoteliers ein „interessanter Markt“

Die Vermietung von privaten Unterkünften sehen auch die Hoteliers in Werne nicht als Konkurrenz für ihr eigenes Geschäft. „Ich höre das von Kollegen aus Großstädten. Aber in Werne kann ich das in diesem Maße noch nicht messen“, sagt Siegfried Baumhove, Inhaber des gleichnamigen Hotels in Werne. Er sei überrascht, dass mittlerweile so viele Privatiers ihren Wohnraum anbieten.

Steffen Kroes, Inhaber des Hotels am Kloster, steht Airbnb gelassen gegenüber. Er sagt sogar: „Man kann es nicht verteufeln. Das ist ein interessanter Markt. Und aus Sicht des Reisenden ist es interessant, wenn er relativ individuelle Wohnungen und Tipps vom Anbieter bekommt, die er im Hotel vielleicht nicht so persönlich bekommen würde“, sagt der Hotelier. Steffen Kroes ist selbst auch bei Airbnb angemeldet, möchte nach eigenen Aussagen unbedingt eine Buchung über die Plattform ausprobieren. Von Bekannten habe er nur Positives gehört.

Auch die Werner Airbnb-Vermieter wissen positives zu berichten. Sabine Gambel hat ein historisches Zechenhaus aus dem Jahr 1912 renoviert und daraus ein „Ferienhaus mit historischem Ambiente“ gemacht. Bei den Gästen kommt das gut an. Viele Gäste loben die „stilvolle Einrichtungen“ und geben Gambel eine gute Bewertung.

Das alte Zechenhaus an der Lippestraße 130 baute die Familie Gambel zu einem Ferienhaus aus.

Das alte Zechenhaus an der Lippestraße 130 baute die Familie Gambel zu einem Ferienhaus aus. © Foto Helga Felgenträger


Seit wann gibt es Airbnb?

Der Startschuss fiel am 11. August 2008. Weil sich die Firmengründer Brian Chesky und Joe Gebbia ihr Apartment in San Francisco nicht mehr leisten konnten, stellten sie Luftmatratzen (Englisch: „air beds“) ins Wohnzimmer, um sie an Konferenz-Besucher zu vermieten. Im Preis inbegriffen war Frühstück („breakfast“). So ergab sich die Idee sowie der Name „Air bed and breakfast“ – oder kurz: Airbnb.

Wie hat sich Airbnb seitdem entwickelt?

„Wir hatten keine Vorstellung davon, dass Air bed and breakfast groß werden könnte“, sagt Firmengründer Brian Chesky mal. Das wurde es aber. Mittlerweile gibt es über 5 Millionen Airbnb-Inserate weltweit – in 191 Ländern und 81.000 Städten. Über 300 Millionen Reisende haben Airbnb bislang genutzt. Heute wird das Unternehmen von Investoren auf rund 31 Milliarden Dollar (27 Milliarden Euro) taxiert. Keine schlechte Entwicklung für eine Idee, die einst aus der Not geboren wurde. Oder wie Chesky sagt: „Die schlechteste Idee, die jemals funktioniert hat“.

Was sagt der Hotel- und Gaststättenverband?

Lars Martin, stellvertretender Geschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga) in Westfalen, bezeichnet die Auswirkungen des Homesharing-Booms auf die Hotellerie als „bemerkenswert. Dies betrifft umso mehr Städte in Ballungszentren, wie dem Ruhrgebiet. Hier sind in den letzten Jahren viele neue Hotels entstanden, sodass letztlich um jeden Gast gekämpft wird.“

Sorge bereite ihm außerdem, dass der Grundgedanke des Teilens zunehmend in den Hintergrund rücke, der wirtschaftliche Aspekt dafür in den Vordergrund. Den Konkurrenzkampf fürchte der Dehoga zwar nicht – allerdings verlaufe der Wettbewerb aktuell nicht nach fairen Bedingungen. So müsse die Hotellerie ganz andere Auflagen erfüllen. „Es darf nicht mit zweierlei Maß bei Brandschutz, Sicherheit, Melderecht, Hygiene und Besteuerung gemessen werden“, sagt Martin.

Zudem fordert der Dehoga-Geschäftsführer eine Registratur aller Homesharing-Anbieter, in der festgehalten wird, wer, wann und über welchen Zeitraum sein Zuhause vermietet – um private und gewerbliche Anbieter unterscheiden zu können.

Wie reagieren die Behörden?

Die erhöhen den Druck. Die EU-Komission hat Airbnb unlängst aufgefordert, Nutzern auf den ersten Blick ersichtlich zu machen, ob es sich bei Vermietern um private oder professionelle Anbieter handelt.

Deutsche Finanzbehörden wollen Airbnb-Anbieter derweil wegen möglicher Steuerhinterziehung überprüfen. Wie die „Wirtschaftswoche“ berichtete, hat Deutschland dafür ein Auskunftsersuchen an Irland gestellt, wo Airbnb seinen Europa-Sitz hat. Die Namen der Vermieter sollen anschließend daraufhin überprüft werden, ob diese in ihrer Steuererklärung entsprechende Einkünfte aus der Vermietung angegeben haben, wie das Magazin berichtete. Ertappten Vermietern drohen laut „Wirtschaftswoche“ eine Steuernachzahlung für die letzten zehn Jahre zuzüglich sechs Prozent Verzugszins pro Jahr plus Strafbescheid und Ordnungsgeld bei illegaler Vermietung.

Und viele Großstädte bekämpfen die Zweckentfremdung des Wohnraums mit schärferen Auflagen. Zum Teil dürfen Wohnungen dort nur noch an einer bestimmten Anzahl von Tagen vermietet werden – oder man muss sich die geplante Vermietung vorab von der Stadt genehmigen lassen.

Was muss ich beachten, wenn ich Homesharing betreiben will?

Wenn ein Mieter ein Zimmer oder seine Wohnung an Touristen untervermieten will, braucht er hierfür eine Genehmigung von seinem Vermieter. Sonst droht schlimmstenfalls die Kündigung. Liegt der Gewinn durch die Untervermietung höher als 520 Euro im Jahr und verdient der Anbieter insgesamt mehr als den steuerlichen Freibetrag (Anm. d. Red.: 9000 Euro im Jahr 2018), muss die Einkommensteuer abgeführt werden. Bei Viel-Vermietern mit jährlichen Umsätzen von mehr als 17.500 Euro wird zudem die Umsatzsteuer fällig. Komplizierter ist die Frage, ob man ein Gewerbe anmelden muss oder nicht. Das hängt davon ab, ob eine dauerhafte wirtschaftliche Tätigkeit mit Gewinnerzielungsabsicht vorliegt – was der Fall sein kann, wenn man Vermittlungsplattformen wie Airbnb häufig nutzt oder pensionsähnliche Serviceleistungen anbietet. Zur Abklärung sollte man sich vorab an das örtlich zuständige Gewerbeamt wenden. Außerdem muss in manchen Kommunen eine Bettensteuer abgeführt werden.

Zu guter Letzt sollte man sich als Gastgeber Gedanken über seine Haftpflicht- und Hausrat-Versicherung machen. Die kostenlose Gastgeber-Garantie von Airbnb deckt zwar Schäden, die ein Gast in meiner Wohnung verursacht, bis zu einer Summe von 800.000 Euro ab. Wird aber die Wohnung eines Nachbarn in Mitleidenschaft gezogen, haftet der Gastgeber – ebenso, wenn sich ein Gast in seiner Wohnung verletzt.

Muss ich als Gastgeber eigentlich auch Meldescheine ausfüllen lassen?

Ja. Als Gastgeber, egal ob gewerblich oder nicht, ist man laut Bundesmeldegesetz für eventuelle Einsichtnahme dazu verpflichtet, am Tag der Ankunft von seinen Gästen folgende Daten einzuholen: Datum der Ankunft und voraussichtliche Abreise, Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Anschrift, Zahl der Mitreisenden und ihre Staatsangehörigkeit und die Seriennummer des Passes bei ausländischen Personen. Die Meldescheine müssen unter Berücksichtigung des Datenschutzes ein Jahr lang aufbewahrt und anschließend innerhalb von drei Monaten vernichtet werden. Wie in Diskussions-Foren im Internet zu lesen ist, wird die Regelung unter Airbnb-Nutzern aber längst nicht immer umgesetzt.

Co-Autoren: Bettina Hesse, Britta Linnhoff, Tobias Wurzel, Jessica Will, Andrea Wellerdiek, Sabine Geschwinder