Zwangsversteigerung in Herten Reihenendhaus in Zechensiedlung unter dem Hammer

Zwangsversteigerung in Herten: Reihenendhaus für 206.000 Euro
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Ein Reihenendhaus in einer Zechensiedlung in Herten-Langenbochum soll zwangsversteigert werden. Ein Gutachter hat den Verkehrswert der Immobilie auf 206.000 Euro festgelegt. Kaufinteressierten wird empfohlen, einen Blick in die detaillierte Beurteilung des Fachmanns zu werfen, da möglicherweise weitere Ausgaben anfallen könnten. Auch, weil er die Räume nicht besichtigen konnte und er bei manchen Angaben auf Informationen aus der Bauakte zurückgegriffen habe.

Das ist vor der Zwangsversteigerung am 11. Juni um 11 Uhr im Amtsgericht Recklinghausen (Reitzensteinstraße 17 bis 21) bekannt: Bei dem Objekt, das unter den Hammer kommt, handelt es sich um eine Eigentumswohnung, die als Reihenendhaus gesehen werden kann.

Die Luftbildaufnahme zeigt eine Wohnsiedlung in Herten-Langenbochum nahe der Zeche Schlägel Eisen.
In einer Siedlung nahe der Zeche Schlägel & Eisen in Herten-Langenbochum liegt das Haus, das bald zwangsversteigert werden soll. © Jörg Gutzeit

Als Baujahr wird nach Auswertung von Luftbildern 1910 genannt, wobei im Gutachten 1968 als Bewertungsbaujahr zugrunde gelegt wird und 1990 einige Umbauten erfolgt sein sollen.

85 Quadratmeter Wohnfläche

Das Gebäude, das eingeschossig mit ausgebautem Dachgeschoss ist sowie einen eingeschossigen Anbaut hat, liegt an einer Anliegerstraße mit Tempolimit 30. Es soll 85 Quadratmeter Wohnfläche haben. Das Erdgeschoss soll neben Küche und WC zwei weitere Zimmer haben, im Obergeschoss folgen laut Gutachten zwei Zimmer und ein weiteres Bad.

Ob in den vergangenen Jahren im oder am Haus Modernisierungen vorgenommen wurden, davon ist dem Gutachter nichts bekannt. Auch von einer überdachten Terrasse wurden in Umbauplänen keine Angaben gemacht. Den Zustand beschreibt der Fachmann als „gepflegt“, weist aber ausdrücklich darauf hin, dass seine Einschätzung den Innenbereich ausschließt.

Häuser werden zwangsversteigert, wenn Eigentümer finanzielle Verpflichtungen gegenüber Gläubigern – meistens Banken – nicht mehr erfüllen können. Manchmal sind auch Erbschaftsstreitigkeiten oder Scheidungen, bei denen sich die Beteiligten, nicht auf eine andere Lösung für die Immobilie einigen können, ein Grund.

Bis zu einem Termin am Gericht können mehrere Monate verstreichen, sodass vorher eine Lösung gefunden werden kann und der angesetzte Termin, der beispielsweise auf der Internetseite des Amtsgerichts Recklinghausen veröffentlicht wird, noch abgesagt wird.