Die Gründe, warum Immobilien unter den Hammer kommen, sind unterschiedlich. Hinter Zwangsversteigerungen von Häusern und Wohnungen stehen persönliche Schicksale, auf die wir an dieser Stelle nicht eingehen wollen.
Sie eröffnen Hertenerinnen und Hertenern, die in eigene vier Wände oder ein eigenes Unternehmen investieren wollen, jedoch auch Chancen, sich diesen Traum womöglich zu einem etwas günstigeren Preis erfüllen zu können. Vorab ist aber ein Blick ins Exposé empfehlenswert, da vermeintliche Schnäppchenpreise über wichtige Hinweise hinwegtäuschen können und potenziellen Käufern möglicherweise zusätzliche Ausgaben drohen.
Drei Wohnungen und ein Ladenlokal
Bei dem Fall, um den es am Mittwoch, 8. Januar 2025, um 11 Uhr am Amtsgericht Recklinghausen geht, handelt es sich tatsächlich um zwei Grundstücke: Das Wohn- und Geschäftshaus mitten im historischen Stadtkern befindet sich auf einem 182 und einem 107 Quadratmeter großen Grundstück. Die Immobilie aus der Gründerzeit ist weit mehr als ein Jahrhundert alt, ein Gutachter bescheinigt dem Haus jedoch eine Reihe von Modernisierungen wie ein neues Dach, eine Außenisolierung und neue Fenster. Allerdings seien nicht alle Arbeiten zum Abschluss gekommen und es lasse sich nicht genau sagen, wann die Sanierungen stattgefunden haben.

Denn allzu sehr geht der Gutachter nicht ins Detail: Zur Bewertung konnte er lediglich Bauakten zurate ziehen und sich die Immobilie bei einem Außentermin anschauen. Außer einer kurzen Stippvisite im Ladenlokal hat er das Haus nicht von innen gesehen, da er keinen Zutritt erhielt. Ob und falls ja, welche Sanierungen im Inneren stattgefunden haben, lasse sich deshalb nicht sagen.
Die wichtigsten Eckdaten sind in den Unterlagen des Amtsgerichts dennoch einsehbar. Die Wohnfläche beträgt - auch hier anhand von Unterlagen geschätzt - etwa 276 Quadratmeter, die Nutzfläche mit einem Ladenlokal im Erdgeschoss 173 Quadratmeter. Das Haus ist teils zwei-, an anderer Stelle sogar dreigeschossig und vermutlich auf einer Seite mit ausgebautem Dachgeschoss. Die Wohnfläche teilt sich auf drei Wohnungen auf, von denen eine jedoch den Unterlagen zufolge keine Küche enthält. Nach dem Außentermin kommt der Gutachter zu dem Schluss, dass aktuell sowohl Wohnungen als auch die Geschäftsfläche vermietet sind.
Hohe Decken im Inneren, außen keine Verzierungen
Wie es sich für einen echten Altbau gehört, gibt es teils hohe Decken. Außen ist vom ursprünglichen Altbaucharme jedoch nicht alles geblieben: Die vermutlich ursprünglich verzierte Fassade sei seit den 1960er-Jahren schmucklos vereinfacht, heißt es vom Gutachter.
Hinweis der Redaktion: Dieser Text erschien ursprünglich am 30. September 2024.