
© Archiv: Hertener Allgemeine
Neues Verbot soll Raser und Auto-Poser vom Ewald-Gelände in Herten fernhalten
Vorstoß der Stadt Herten
Was wurde nicht alles versucht, um Raser und Auto-Poser vom Zechengelände Ewald fernzuhalten: Betonbarrieren, Fräskanten, Parkverbote. Jetzt unternimmt die Stadt Herten einen neuen Vorstoß.
Nächtliche Autorennen, Lärm, Müll und Vandalismus – seit mehr als zehn Jahren prangern Anwohner und Besucher die Probleme mit Rasern und Auto-Posern auf dem Gelände der ehemaligen Zeche Ewald in Herten-Süd an.
Zeitweise Hunderte Autos vor Ort
Zeitweise waren in den vergangenen Jahren an lauen Sommerabenden Hunderte von Fahrzeugen und noch mehr Menschen auf dem Areal. Sie ließen die Motoren aufheulen, rasten über die Straßen, hörten laute Musik, feierten bis in den Morgen und hinterließen jede Menge Müll.

Teilweise tummelten sich Hunderte Menschen mit ihren Autos nachts auf dem Areal. © Archivfoto: Privat
Immer wieder wurde mit diversen Maßnahmen versucht, dem unerwünschten Treiben ein Ende zu setzen – unter anderem mit Betonbarrieren, Fahrverboten für Motorräder, Parkflächen-Sperrungen oder Fräskanten.
Aufgrund des Baustellenverkehrs vor Ort und der Anlieferungen für die Gewerbetreibenden musste aber laut Stadtverwaltung Ende Februar 2022 eine Betonbarriere abgebaut werden. Vonseiten der Verwaltung befürchtet man daher, dass bei steigenden Temperaturen die nächtlichen Besucher in noch größerer Anzahl als bisher zurückkehren könnten.

Betonbarrieren wie diese waren nur eine der Maßnahmen in den vergangenen Jahren, um dem ungewünschten Treiben ein Ende zu setzen. © Archiv: Daniel Maiß
Daher gibt es vonseiten der Verwaltung einen neuen Vorstoß, über den der Rat der Stadt am 6. April entscheiden soll. Es geht um ein „nächtliches Verweilverbot“ auf den öffentlichen Parkplätzen und Straßenflächen des Areals, konkret um die Albert-Einstein-Allee und die Lise-Meitner-Straße. Somit wären dort von 22 bis 6 Uhr alle „Betätigungen verboten, welche die Nachtruhe zu stören geeignet sind“, heißt es in der Entscheidungsvorlage für den Rat.
Laute Musik sorgt für Dauer-Geräuschkulisse
Nun sei, so argumentiert die Stadt, eine gewisse Geräuschkulisse im Bereich eines Gewerbegebietes den Anwohnern vor Ort durchaus zumutbar. Doch das Aufheulen von Motoren, knallende Auspuffe, quietschende Reifen und laute Musik seien in einem Gewerbegebiet normalerweise nicht zu erwarten. Vor allem das Abspielen von lauter Musik schaffe eine Dauer-Geräuschkulisse, während Motorengeräusch und knallende Auspuffe besonders hohe Lärmspitzen verursachen. All dies führe zu massiven Beeinträchtigungen der Nachtruhe.
Polizei und Kommunaler Ordnungsdienst sollen kontrollieren
Die Stadtverwaltung betont in diesem Zusammenhang, dass die Nutzung der Parkplätze durch die Öffentlichkeit erlaubt bleiben soll, solange diese nicht störend ist.
Für die Durchsetzung der Verordnung soll es laut Stadt möglichst Kontrollen durch die Polizei geben, zudem könne auch der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) vor Ort auf Streife gehen.
Im Falle eines Verstoßes kann zunächst ein Platzverweis ausgesprochen werden, im wiederholten Falle ist das Verhängen von Bußgeldern möglich. Hinweise auf das Verweildauer-Verbot sollen im Amtsblatt veröffentlicht werden und eventuell auch zusätzlich durch eine konkrete Beschilderung vor Ort erfolgen.