
Ein Spielhallenbetreiber aus Herne hat mit manipulierten Automaten tausende Euro Steuern hinterzogen. © dpa/Archiv
Herner Spielhallenbetreiber manipuliert Glücksspielautomaten
Landgericht Bochum
Ein Spielhallenbetreiber hat mit manipulierten Glücksspielautomaten seine wahren Umsätze verschleiert – und zahlt so jahrelang viel zu wenig Steuern. Jetzt wurde er verurteilt.
Ein Herner Spielhallenbetreiber ist am Bochumer Landgericht wegen Steuerhinterziehung zu 22 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Der 58-Jährige hatte eingeräumt, dass in den Jahren 2015 bis 2019 die Auslesestreifen der in seinen Spielhallen aufgestellten Glücksspielautomaten manipuliert gewesen sind. Als Konsequenz wurden stets niedrigere Umsätze vermerkt als tatsächlich erzielt worden sind.
Die Schadenssumme beläuft sich laut Urteil der 6. Wirtschaftsstrafkammer auf 435.000 Euro. Das Gericht hob in der Urteilsbegründung besonders das „optimale“ Prozessverhalten des Spielhallenbetreibers mit zwei Lokalen in Herne hervor. Der 58-Jährige habe ehrliche Reue gezeigt, sofort ein umfassendes Geständnis abgelegt und den errechneten Steuerschaden (der anfangs sogar im Bereich von mehr als 600.000 Euro lag) bereits im Vorfeld des Prozesses aus dem bei einer Durchsuchung beschlagnahmten Bargeld komplett ausgeglichen. „Sowas kommt in vergleichbaren Verfahren wirklich sehr selten vor“, lobte Richter Michael Rehaag. Daher sei die Verhängung einer Bewährungsstrafe am Ende angemessen.
Als fühlbare Bewährungsauflage ordnete das Gericht die Zahlung einer Geldauflage in Höhe von insgesamt 7.000 Euro (jeweils 3.500 Euro an die Staatskasse und eine gemeinnützige Einrichtung) an. Das Urteil ist rechtskräftig.