Nach dem illegalen Anbau von Cannabispflanzen in gleich mehreren Herner Mietwohnungen ist ein 57-jähriger Drogenzüchter am Bochumer Landgericht zu insgesamt vier Jahren und einem Monat Haft verurteilt worden. Einen Teil der Gefängnisstrafe kann der suchtkranke Herner zeitlich anrechenbar in einer geschlossenen Entziehungsanstalt verbüßen.
Der Herner war bereits einschlägig wegen Drogendelikten vorbestraft und hatte in der Vergangenheit deswegen auch schon Gefängnisstrafen abgesessen.
Im Prozess vor der 9. Strafkammer ging es um Marihuana-Plantagen in seinen früheren Mietwohnungen, außerdem in einer Wohnung seiner Lebensgefährtin. Im November 2021 waren dort 30 Cannabispflanzen entdeckt worden.
Zeitschaltuhren und Ventilatoren
Außerdem ging es um eine am 13. März 2023 aufgeflogene Plantage an der Dorstener Straße. In einem Nähzimmer der dortigen Wohnung hatte der Herner ein professionelles „Growzelt“ aufgebaut. Darin waren die Ermittler auf 25 erntereife Pflanzen mit einer Wuchshöhe von bis zu einem Meter gestoßen. In das Zelt waren unter anderem mehrere Zeitschaltuhren und Ventilatoren eingebaut, außerdem ein Lüftungsgerät mit Abluftschlauch sowie mehrere Wärmelampen.
Der Herner hatte vor Gericht sofort ein Geständnis abgelegt und zugegeben, im Laufe der Jahre die Drogenplantagen errichtet, gepflegt und regelmäßig abgeerntet zu haben. Dabei sei es ihm neben der eigenen Suchtbefriedigung anfangs vor allem aber auch um die Linderung von starken Schmerzen für seinen inzwischen verstorbenen Vater gegangen. „Das war auf jeden Fall eines der tragenden Motive, warum die Plantagen angelegt worden sind“, hatte der Verteidiger erklärt.
Marihuana als Schmerzmittel
Alternativ verfügbare Schmerzmedikamente hätten keinen spürbaren Effekt hinterlassen. Der Erhalt von wirkungsvollem Marihuana auf Rezept sei zum einen kaum möglich, zum anderen für den Herner aber auch gar nicht zu finanzieren gewesen.
Mit der verhängten Gesamtstrafe, die sich aus rechtlichen Gründen auf zwei nebeneinanderstehende Haftstrafen aufteilt, blieb das Gericht am Ende deutlich unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die sogar sieben Jahre Haft beantragt hatte. Ursprünglich angeklagt war der Herner sogar wegen bewaffneten Drogenhandels (übliche Mindeststrafe fünf Jahre Haft), weil in der Schublade einer Wohnzimmervitrine ein geladener Schreckschussrevolver gefunden worden war.
Diesbezüglich sah das Gericht am Ende aber von einer Verurteilung ab.
Das Urteil lautet unter anderem auf unerlaubten Drogenbesitz und ist rechtskräftig.
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