Herne: Zugbegleiterin brutal niedergestreckt „Masken-Muffel“ (67) bekommt Bewährungschance

Zugbegleiterin brutal niedergestreckt: Bewährung für „Masken-Muffel“
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Nach einem gewalttätigen Angriff auf eine Zugbegleiterin am Wanne-Eickeler Hauptbahnhof hat das Bochumer Landgericht gegen einen Rentner aus Gelsenkirchen die Unterbringung in einer forensisch-psychiatrischen Klinik angeordnet. Die Umsetzung der Sicherungsmaßregel wurde aber gegen regelmäßige medizinische Kontroll-Auflagen noch einmal zur Bewährung ausgesetzt.

Um sicherzustellen, dass von dem psychisch erkrankten Rentner künftig keine gefährlichen Rückfälle drohen, hat die 8. Strafkammer unter anderem drei Jahre Führungsaufsicht, eine monatliche neurologische Kontrolluntersuchung sowie eine zweimonatliche Blutkontrolle zur Überwachung der notwendigen Medikamenteneinnahme (Neuroleptika) angeordnet. Außerdem muss der 67-Jährige in einem Projekt für betreutes Wohnen in Gelsenkirchen wohnen bleiben. Verstößt der Senior gegen eine der Bewährungsauflagen, droht ihm am Ende doch eine sofortige Einweisung in den zeitlich unbefristeten Maßregelvollzug in einer LWL-Klinik.

„Sehr zornig“

Der Angeklagte hatte gleich beim Prozessauftakt eingeräumt, die Frau in der frühen Phase der Corona-Pandemie, am 24. Mai 2020, bei einem Halt des Regionalexpress RE2 am Wanne-Eickeler Hauptbahnhof geschlagen und getreten zu haben. Er sei damals „sehr zornig“ gewesen, hatte der Rentner zugegeben, weil die Kundenbetreuerin ihn nach einem Hinweis auf die Masken-Pflicht angeblich am Aussteigen gehindert habe. Daher habe sie erst niedergeschlagen, dann auch zugetreten. Die Frau wurde leicht verletzt, musste jedoch damals ihren Dienst abbrechen.

Schuldunfähigkeit festgestellt

Eine klassische Bestrafung war wegen anzunehmender Schuldunfähigkeit des Seniors zum Tatzeitpunkt nicht möglich. Rein formal wurde der Senior daher vom Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung freigesprochen.

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