Vierjährige Cousine in Herne missbraucht Warum der Täter (19) nicht ins Gefängnis muss

Cousine (4) missbraucht: Warum der Täter um das Gefängnis herum kommt
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Ein 19 Jahre alter Herner ist am Bochumer Landgericht wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in drei Fällen sowie sexuellen Übergriffs schuldig gesprochen worden. Hintergrund waren Übergriffe auf seine zwei Cousinen und ein Nachbarskind in den Jahren 2020 und 2021.

Die 5. Jugendstrafkammer sah von der Verhängung einer Jugendhaftstrafe gegen den zur Tatzeit 16- beziehungsweise 17-Jährigen ab, ordnete stattdessen Maßnahmen geprägt von dem im Jugendstrafrecht absolut im Vordergrund stehenden Erziehungsgedanken an.

Konkret wurde der Herner angewiesen, mindestens zwei weitere Jahre in einer spezialisierten Jugendhilfe-Wohngruppe zu verbringen. Obendrein muss er in diesem Zeitraum eine bereits begonnene heilerzieherische Behandlung bei einer Fachstelle für Prävention sexualisierter Gewalt durchlaufen.

Im Mittelpunkt des Prozesses standen sexuelle Übergriffe des Herners auf seine zwei Cousinen (damals vier und zehn Jahre) und ein Nachbarskind (acht Jahre) in Köln. Dort hatte der heute 19-Jährige zur fraglichen Zeit übergangsweise bei engen Verwandten gelebt.

Mit Blick auf das noch jugendliche Alter des Herners bei den Übergriffen auf die Kinder fand der Prozess am Bochumer Landgericht unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.

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