Oberverwaltungsgericht Münster entscheidet Räumung vom Hambacher Forst 2018 war rechtens

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Die Räumung von Baumhäusern im Hambacher Forst im Jahr 2018 war rechtens. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Freitag in Münster entschieden. Das Land habe sich dabei auf den im Bauordnungsrecht verankerten Brandschutz berufen dürfen.

Damit änderte das OVG eine Entscheidung aus der Vorinstanz am Verwaltungsgericht Köln ab. Da war der Kläger, der Besitzer eines Baumhauses noch erfolgreich. Das OVG ließ keine Revision zum Bundesverwaltungsgericht zu. Dagegen ist Nichtzulassungsbeschwerde möglich (Az.: 7 A 2635/21).

Der Kläger, der wegen einer Krankheit nicht in Münster war, hatte nach eigener Aussage das Baumhaus als Wohnung genutzt. Nach Überzeugung des Gerichts bestand für die Bewohner „Gefahr für Laib und Leben.

Hambacher Forst: Polizei räumte 86 Baumhäuser

Im Hambacher Forst hatten bereits im Jahr 2012 Aktivisten die ersten Baumhäuser und den Wald besetzt, um das Gebiet vor dem anrückenden Braunkohletagebau zu schützen. Dabei entstanden auch Barrikaden gegen die Polizei. Im Herbst 2018 stand die Rodungsperiode 2019 kurz bevor. Aus Gründen des Artenschutzes darf nur in wenigen Monaten im Jahr gerodet werden.

Die Polizei hatte im Herbst 2018 vom 13. September bis 2. Oktober bei einem ihrer größten Einsätze in Nordrhein-Westfalen überhaupt 86 Baumhäuser von Braunkohlegegnern geräumt. Kurz danach hatte das Oberverwaltungsgericht Münster in einem Eilverfahren einen vorläufigen Rodungsstopp verfügt. Dabei ging es um eine Klage der Umweltschutzorganisation BUND gegen den Hauptbetriebsplan für den Tagebau Hambach.

Kurz darauf begannen Aktivisten nach dem Polizeieinsatz wieder mit dem Bau von Baumhäusern. Die Politik entschied im Kohle-Kompromiss aber, dass der Hambacher Forst erhalten bleiben soll. Die Abbruchkante des Tagebaus endet kurz vor dem Waldsaum. Am Oberverwaltungsgericht sind noch mehrere Verfahren in Sachen Abbau der Braunkohle anhängig. Nach Angaben einer Sprecherin wurden diese aber nach dem Kohlekompromiss auf ruhend gestellt.

dpa

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