Nordrhein-Westfalens Innenminister Herbert Reul (CDU) warnt davor, an Halloween (31. Oktober) mit echt aussehenden Schusswaffen loszuziehen. Dann dürfe man sich über Ärger mit der Polizei nicht wundern.
„Über Geschmack lässt sich ja bekanntlich nicht streiten - auch nicht an Halloween. Und so ist gegen Gruselmasken, Plastikäxte und Gummidolche sicher nichts einzuwenden“, erklärte Innenminister Reul. „Wer aber glaubt, sich mit täuschend echt aussehenden Schusswaffen auf den Weg machen zu müssen, darf sich über Polizeikontrollen und eine Anzeige nicht wundern“, so der Minister weiter.
Mehrere Tausend Euro Bußgeld für echt aussehende Waffen
Das Waffengesetz verbietet grundsätzlich das Mitnehmen von sogenannten „Anscheinswaffen“. Das gilt nicht nur für Halloween, sondern auch für Karneval und den ganzen Rest des Jahres. Ein Verstoß kann mit Bußgeldern von mehreren Tausend Euro geahndet werden. Das gilt vor allem für Schusswaffen, die echten Waffen zum Verwechseln ähnlich sind. Waffen, die aus Neon-Material oder buntem Gummi hergestellt sind, erfüllen diese Kriterien nicht.
„Haben Sie Spaß, seien Sie gruselig, aber beachten Sie Recht und Gesetz“, so der NRW-Innenminister.
Polizei warnt vor Sachbeschädigung zu Halloween
Auch die Polizeibehörden in NRW warnen davor, dass Streiche plötzlich in Sachbeschädigung ausarten können, wenn es die Feiernden übertreiben. „Wer Glibber-Schleim in den Briefkasten gießt, mit rohen Eiern aufs Haus wirft oder Rasierschaum auf Türklinken und an Hauswände sprüht, der ist sich meist der möglichen Folgen nicht bewusst“, heißt es in einer Pressemitteilung der Polizei Unna. „Eier an Hauswänden, Böller im Briefkasten, herausgezogene Sträucher oder abgetretene Außenspiegel sind keine Seltenheit und sorgen für enorme Schäden und Ärger“, erklärt auch die Polizei in Wesel.
Einsätze, bei denen Autos, Hauswände oder Gegenstände mit Eiern, Farbe oder Fäkalien beschmierte werden, ärgern auch die Polizei in Viersen. „Ebenso unlustig sind aggressives Verhalten anderen Bürgerinnen und Bürgern- oder den Einsatzkräften gegenüber oder sonstige Straftaten, welche eine polizeiliche Anzeige zu Folge haben“, heißt es in einer Mitteilung der dortigen Kreispolizei.
kar/dpa
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