Die Zeit der Gas- und Ölheizungen läuft ab. Geht es nach Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne), soll ihr Einbau ab kommendem Jahr verboten sein. Das geht aus einem Gesetzesentwurf des Wirtschafts- und des Bauministeriums hervor, über den die Regierung derzeit berät. Auch alte Heizungen sollen bis spätestens 2045 ersetzt werden. Statt fossilen Energieträgern sollen künftig Erneuerbare zum Einsatz kommen: Ab 2024 sollen alle neuen Heizungen zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien Wärme herstellen.
Das Ziel des Gesetzesentwurfs ist klar: den Klimaschutz im Gebäudesektor beschleunigen. Denn fossile Energieträger wie Öl und Gas, die noch immer zahlreiche Eigenheime in Deutschland beheizen, sind schädlich fürs Klima. Werden sie verbrannt, entstehen große Mengen an Treibhausgasen, die hauptverantwortlich für die globale Erwärmung sind. Erneuerbare Energieträger wie Wind- und Solarenergie kommen hingegen ohne Treibhausgasemissionen aus, sie sind somit schonender fürs Klima.
Doch was bedeutet der Gesetzesentwurf nun für alle Gas- und Ölheizungsbesitzerinnen und -besitzer? Müssen sie ihre Heizungen sofort austauschen? Welche Alternativen haben sie? Und lohnt es sich überhaupt noch, Gas- und Ölheizungen zu kaufen? Ein Überblick.
Gas- und Ölheizung sofort austauschen?
Zunächst einmal: Genehmigt ist der Gesetzesentwurf noch nicht. Es handelt sich um einen Entwurf, der in der Regierung eine Mehrheit finden muss – und genau das könnte das Problem werden. Schließlich gibt es nicht wenig Kritik an Habecks Heizungsreform. „Das bedeutet, es ist noch nicht klar, welche Anforderungen ab welchem Zeitpunkt gelten und welche Ausnahmen es geben wird“, sagte Cathrin Becker, Energieberaterin der Verbraucherzentrale Saarland.

Selbst wenn der Gesetzesentwurf eine Mehrheit finden sollte, bedeutet das nicht, dass sofort alle Gas- und Ölheizungen abgebaut und ausgetauscht werden müssen. „Niemand rennt in den Keller und reißt das raus“, sagte Habeck mit Blick auf die aktuell noch betriebenen fossilen Heizungsanlagen. Laufen die Öl- und Gasheizungen noch ordnungsgemäß, können sie weiterhin genutzt werden. Sie sollen stattdessen schrittweise durch erneuerbare Energieträger ersetzt werden.
Grundsätzlich haben Heizungssysteme auf Basis fossiler Brennstoffe eine Laufzeit von 30 Jahren. Sind sie 30 Jahre in Betrieb, sind Immobilienbesitzerinnen und Immobilienbesitzer zur Modernisierung verpflichtet. Ab 2045 sollen Gas- und Ölheizungen laut Gesetzesentwurf komplett verboten sein. Wer vorher eine Heizung ersetzt oder repariert, sollte diese Frist im Hinterkopf behalten.
Wenn eine Erdgasheizung irreparabel kaputt geht, kann dem Entwurf zufolge übergangsweise für bestimmte Fristen auch eine althergebrachte Heizungsanlage eingebaut werden – man muss also nicht sofort einen modernen Ersatz finden. Außerdem solle es „zahlreiche Ausnahmen, Übergangslösungen und -fristen“ geben, kündigte Wirtschaftsminister Habeck an. Vorgesehen ist außerdem eine soziale Förderung, die sich am Einkommen orientiert. Sie soll sicherstellen, dass Haushalte mit niedrigen und mittleren Einkommen den Umstieg auf erneuerbare Energieträger schaffen.
Lohnt es sich noch, eine Gas- oder Ölheizung einzubauen?
Auch diese Antwort hängt davon ab, ob der Gesetzesentwurf genehmigt wird oder nicht. Wenn nein, bleibt der Einbau von Gasheizungen weiterhin unbefristet. Eine Ausnahme stellt die Ölheizung dar: Sie soll nur noch bis 2026 nutzbar sein. Danach sind nur Ölheizungen in Kombination mit erneuerbaren Heizsystemen erlaubt. Der Einbau einer reinen Ölheizung lohnt also nicht mehr.
Wenn das Gesetz in Kraft tritt, wäre es wiederum schon ab kommendem Jahr verboten, neue Gas- und Ölheizungen zu installieren. Aber deshalb jetzt noch schnell eine neue Gas- oder Ölheizung einzubauen, scheint auch wenig sinnvoll zu sein. Schließlich wäre mit dem Gesetz das Ende der fossilen Heizungsformen eingeläutet. Spätestens ab 2045 wären sie komplett verboten und erneuerbare Energien Pflicht. Ein nachträglicher Umbau der Heizungssysteme könnte zum Teil recht teuer sein.

Deshalb sollten sich Hausbesitzer- und besitzerinnen rechtzeitig überlegen, welche nachhaltigen Heizungssysteme als Alternative zur Gas- und Ölheizung für sie infragekommen. Das hängt unter anderem vom Gebäude und von der Nutzung ab. „Mit der Entscheidung für eine neue Heizung legen Sie sich für die nächsten 20 Jahre fest“, sagte Ramona Ballod, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen. „Nehmen Sie sich für Ihre Entscheidung Zeit und wägen Sie die Vor- und Nachteile aller gängigen Heizsysteme ab.“ Schon aus Kostengründen könne sich der Umstieg auf erneuerbare Energien lohnen.
Welche Heizungen sind ab 2024 noch erlaubt?
Ab 2024 dürfen dann nur noch Heizungen verbaut werden, die zu 65 Prozent aus erneuerbaren Energien Wärme herstellen. Dazu gehören zum Beispiel Fernwärmeanlagen, Wärmepumpen, Stromdirekt-, Pellet- oder Brennstoffzellenheizungen. „Wichtig ist, beim Heizungstausch das gesamte Gebäude und die individuelle Situation zu betrachten“, empfahl Ballod.
Auch Gasheizungen dürfen installiert werden, vorausgesetzt sie basieren auf „grünem Gas“ wie Wasserstoff. Da „grünes Gas“ jedoch knapp ist, raten Expertinnen und Experten davon ab, ein solches Heizungssystem einzubauen. Genauso ist möglich, ein Hybridsystem zu nutzen – also eine eine Gas- oder Ölheizung in Kombination mit einer Wärmepumpe oder mit einem Biomassekessel.