Rund einen Monat vor Ende der Abgabefrist hat erst knapp die Hälfte der Immobilienbesitzer in Nordrhein-Westfalen die Grundsteuererklärung abgegeben. Bis Ende Dezember (Stand: 27.12.22) seien rund drei Millionen Erklärungen in den NRW-Finanzämtern eingegangen, teilte die Oberfinanzdirektion am Donnerstag mit.
Das seien etwa 45 Prozent. Mehr als 90 Prozent der Erklärungen seien digital abgegeben worden. Rund 6,7 Millionen Grundstücke und Betriebe der Land- und Forstwirtschaft in Nordrhein-Westfalen müssen aufgrund der Grundsteuerreform neu bewertet werden.
„Finanzverwaltung ist gut vorbereitet“
Haus- und Wohnungsbesitzer müssen ihre Grundsteuererklärung bis zum 31. Januar abgeben. Ursprünglich war als Frist Ende Oktober gesetzt. Wegen des schleppenden Eingangs wurde sie verlängert. Erfahrungsgemäß würden Fristen oftmals möglichst weit ausgenutzt, und Erklärungen gingen erst mit nahendem Fristende bei den Finanzämtern ein, sagte Oberfinanzpräsident Werner Brommund. „Unsere Finanzverwaltung ist darauf gut vorbereitet.“
Die Finanzämter in NRW unterstützten die Menschen auch zwischen den Feiertagen und im neuen Jahr bei Fragen zur Grundsteuererklärung, hieß es weiter. Die Telefonhotline sei bis zum 30. Dezember und wieder ab dem 2. Januar 2023 besetzt. Die digitale Info-Plattform (www.grundsteuer.nrw.de) unterstütze Eigentümerinnen und Eigentümer mit Klick-für-Klick-Anleitungen und Erklär-Videos. Nach der Grundsteuererklärung erhält man zwei Grundsteuerbescheide vom Finanzamt. Wie Sie diese prüfen und wann schnell Einspruch nötig ist, erfahren Sie hier.
Elster-Konto von Angehörigen kann benutzt werden
Die digitale Abgabe der Steuererklärung über das Online-Finanzamt Elster (www.elster.de) kann den Angaben zufolge auch über den Zugang von nahen Angehörigen erfolgen. Besitzen beispielsweise die Kinder ein Benutzerkonto, können die Eltern dieses mitnutzen.
dpa
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