Grüne aus dem Kreis Unna vor Schiedsgericht Landesverband tagt zu Parteiausschluss-Antrag

Parteiausschluss von Küpper: Noch kein Urteil des Schiedsgerichts
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Der Kreisverband Unna und der Selmer Ortsverband der Bündnisgrünen wollen das Mitglied Marion Küpper aus der Partei ausschließen lassen. Das Prozedere zieht sich seit nun seit bald fünf Monaten hin. Ein Termin vor dem Landesschiedsgericht hat nun stattgefunden.

Zwei wesentliche Gründe für den Antrag, den man im November 2024 aus dem Kreis Unna Richtung Landesverband der Partei nach Düsseldorf verschickte, hatten die beiden Kreissprecher Regina Ranft und Christoffer Diedrich sowie der Selmer Ortssprecher Ingmar Leismann damals angeführt.

Vorwürfe: Strafverfahren und Fraktion mit BSW

Zum einen geht es im Rahmen der sogenannten Abrechnungsaffäre um das Strafverfahren gegen Marion Küpper wegen unrechtmäßigen Bezugs von Verdienstausfallersatz als Mitglied des Kreistages und zum zweiten um ihr Zusammengehen in einer Fraktion mit zwei Lokalpolitikern des BSW in der Versammlung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe in Münster.

Für die rechtliche Bewertung trafen sich alle Beteiligten bereits am 7. Februar in Düsseldorf, wie erst jetzt bekannt wurde. „Das Verfahren ist immer noch nicht entschieden“, sagte Regina Ranft im Gespräch mit unserer Redaktion.

Bis heute habe der Kreisverband keine Post vom Landesverband über ein Schiedsurteil erhalten. Dort konnte auf Nachfrage in dieser Woche urlaubsbedingt keine Auskunft zu dem Parteiordnungsverfahren gegeben werden.

Die Landesschiedsgerichtsordnung der Grünen sieht bei erheblichem parteischädigenden Verhalten die Möglichkeit eines Parteiausschlusses und bei einem Verhalten, das dem Ansehen der Partei schadet, z.B. eine Verwarnung oder das Ruhen von Mitgliedschaftsrechten vor.

Die Antragsteller aus dem Kreis Unna hatten sich vor dem Landesschiedsgericht der Partei von Maximilian Ziel juristisch unterstützen lassen. Der Rechtsanwalt war vor wenigen Jahren kurzzeitig einer der beiden Kreissprecher neben Regina Ranft und kandidiert im September bei der Bürgermeisterwahl in Schwerte.

„Stillschweigen“ über Anhörung beim Schiedsgericht

Über den Inhalt der Anhörung sei „Stillschweigen vereinbart“ worden, so Regina Ranft. Auch zu etwaigen bekundeten Tendenzen der Schiedsrichter, welcher Entscheidung sie zuneigen, werde sie sich daher nicht äußern.

Entscheidend für den Kreisverband sei, dass man mit dem Antrag auf Parteiausschluss nach außen deutlich gemacht habe, dass man das Verhalten von Marion Küpper als „No-go“ nicht akzeptiere. „Wir nehmen es, wie es kommt“, meinte Regina Ranft zum abzuwartenden Ausgang des Verfahrens.

Das Strafverfahren gegen Marion Küpper wegen des Vorwurfs des gewerbsmäßigen Betrugs war im Oktober 2024 vom Schöffengericht in Unna gegen eine Wiedergutmachungszahlung von 7.100 Euro an die Kreiskasse vorläufig eingestellt worden. Marion Küpper, mittlerweile fraktionsloses Mitglied im Kreistag, verweigert gegenüber unserer Redaktion seit Längerem Stellungnahmen.