Erst gab es Streit, dann rastete der 30-Jährige völlig aus. Vor knapp acht Monaten hat er seine Freundin fast erwürgt. Jetzt muss der Kraftsportler aus Gelsenkirchen ins Gefängnis. Die Richter am Essener Landgericht haben ihn am Mittwoch zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt.
Es war die Nacht auf den 11. August vergangenen Jahres, als der bullige Angeklagte seine Freundin aufs Bett stieß, ihr beide Hände um den Hals legte und zudrückte. Die 28-Jährige wehrte sich nach Kräften, verlor fast das Bewusstsein. Die Ärzte sprachen später von Lebensgefahr.

Umbringen wollte der 30-Jährige seine Partnerin aber wohl trotzdem nicht. Irgendwann ließ er von ihr ab und schmiss sie aus der Wohnung – mit einem Tritt in den Hintern. Seine Freundin rannte in Socken auf die Straße. Dort wurde sie von einer Nachbarin aufgegriffen, die früh unterwegs war. Sie rief sofort den Notarzt und alarmierte die Polizei. Die forderte sogar ein Sondereinsatz-Kommando an.
Gewalt gegen Frauen zieht sich schon seit vielen Jahren durch das Leben des Angeklagten. Er saß schon mit 20 das erste Mal im Gefängnis. Auch damals hatte er seine Freundin im Streit gewürgt. Die neue Tat ist ein Spiegelbild der alten.
„Frauen als Objekt“
Der Grund für die Ausraster ist offenbar immer derselbe: Es geht um Eifersucht. Alkohol und Anabolika-Missbrauch lassen den Gelsenkirchener außerdem extrem aggressiv werden. „Solange sie an ihrer Grundproblematik nichts ändern, ist es gefährlich für Frauen, mit ihnen zusammen zu sein“, sagte Richter Jörg Schmitt bei der Urteilsbegründung des Essener Schwurgerichts.
Hinzu komme ein erschreckendes Frauenbild. Im Prozess war ein Chat bekannt geworden, den der Angeklagte mit einem Freund geführt hat. „Da wurden idiotische Bildchen ausgetauscht, in denen Frauen nur noch als Objekt dargestellt werden – nicht als Mensch“, so Schmitt. Das offenbare eine Geisteshaltung, die sehr bedenklich ist. „Das war wirklich schlimm, was wir da gesehen haben.“
Grußkarte aus der U-Haft
Der Angeklagte will sich an den Würge-Angriff im Schlafzimmer nicht mehr erinnern können. Abstreiten wollte er die Tat jedoch nicht. Im Prozess hatte es sich bei seiner früheren Freundin entschuldigt, ihr ein erstes Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 Euro gezahlt und ihr sogar eine Geburtstagskarte aus der Untersuchungshaft geschickt.
Das Urteil lautet auf gefährliche Körperverletzung. Mit der Strafe blieben die Richter unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die sechs Jahre Gefängnis beantragt hatte. Was dem 30-Jährigen hoch angerechnet wurde, war seine Reue. Er selbst hatte offenbar gehofft, noch einmal mit einer Bewährungsstrafe davonzukommen. Dafür gab es laut Urteil allerdings überhaupt keinen Spielraum.