Autofahrer auf der A52 waren am Mittwoch (4. Januar) schlagartig hellwach, als das Autoradio gegen 10 Uhr einen Falschfahrer zwischen den Anschlussstellen Dorsten-Ost und Marl-Brassert meldete. Eine Sprecherin der Autobahnpolizei Münster bestätigte den Vorfall, der sich am Ende aber als ein wenig mysteriös entpuppte.
Ein Geisterfahrer kann für andere Verkehrsteilnehmer schnell zum Albtraum werden. Doch wie soll man sich verhalten, wenn die Rundfunkdurchsage kommt oder vielleicht sogar schon die Autoscheinwerfer in der Ferne vor einem aufleuchten? Die Redaktion hat bei der für das nördliche Ruhrgebiet zuständigen Autobahnpolizei Münster nachgefragt.
„Fahren Sie rechts und überholen Sie nicht. Verringern Sie das Tempo und verzichten Sie auf Vollbremsungen“, rät Niklas Preuth von der Pressestelle. Den Abstand zum Vordermann zu vergrößern, ist eine weitere Empfehlung. Denn dadurch habe man eine bessere Sicht nach vorn und könne reagieren, falls einem der Falschfahrer entgegenkommt. Auf die Lichthupe sollte man verzichten. „Wenn der Falschfahrer noch nicht gemerkt haben sollte, dass er in der falschen Richtung unterwegs ist, macht ihn das nur noch nervöser“, meint Preuth.
Trike-Fahrer stirbt nach Frontal-Crash
Laut ADAC sind im Jahr rund 2000 Falschfahrer auf deutschen Straßen unterwegs. Wie viele Einsätze die Autobahnpolizei Münster aus diesem Anlass fährt, darüber gibt es keine Statistik. An einen tragischen Unfall aus dem letzten Jahr kann sich Niklas Preuth aber besonders erinnern. Am Abend des 23. September 2022 kollidierte auf der A42 bei Herne ein Sattelzug mit einem Trike-Fahrer (69), der dabei tödlich verletzt wurde. Der Lkw-Fahrer aus Rumänien war in der Anschlussstelle Baukau in die falsche Richtung aufgefahren.

Aber wie kann es passieren, dass es an meistens deutlich ausgeschilderten Autobahnauffahrten zu solchen Irrtümern kommt? Was sind das für Leute, denen diese fatalen Fehler unterlaufen? Nach den Worten des Polizeisprechers gibt es eine Vielzahl von Gründen, die zu einer Falschfahrt führen können. Starkregen, Nebel und Dunkelheit seien ebenso Risikofaktoren wie Übermüdung oder eine Ablenkung durch das Smartphone. Auch sieht die Polizei einen Zusammenhang mit dem Alter. Ältere Menschen seien häufig mit der Verkehrssituation überfordert oder körperlich beziehungsweise mental beeinträchtigt. So manche Geisterfahrt, weiß der Experte, habe ihren Ursprung übrigens auf einem Rastplatz.
Bei Vorsatz wird auch wegen Mordes ermittelt
Wenig ausrichten lässt sich gegen Menschen, die vorsätzlich falsch auf die Autobahn auffahren - entweder in Suizidabsicht oder als Mutprobe. In solchen Fällen, so Preuth, werde wegen (versuchten) Mordes oder Totschlags ermittelt. Wer unfreiwillig zum Falschfahrer wird, für den gibt es von der Polizei allerdings klare Verhaltenstipps. Er sollte rechts an die Mittelschutzplanke fahren, anhalten, Licht und Warnblinkanlage einschalten, sich hinter der Leitplanke im Mittelstreifen in Sicherheit bringen und dort auf die Polizei warten. „Keinesfalls sollte der Autofahrer wenden oder zurücksetzen“, betont der Polizeisprecher. „Das ist für einen selbst oder für andere Verkehrsteilnehmer lebensgefährlich.“
Beherzigt wird dieser Ratschlag offensichtlich eher selten. Denn in den meisten Fällen, so die Erfahrung der Autobahnpolizei, verlässt der Falschfahrer die Autobahn sehr schnell - jedenfalls bevor die Beamten mit ihrem Streifenwagen vor Ort sind.
Bei dem Fall am 4. Januar in Marl fanden die Polizisten beim Eintreffen lediglich zwei Fahrzeuge vor, die sich auf dem Standstreifen der A52 gegenüber standen. Mit einem Überbrückungskabel sollte ein Wagen wohl wieder flott gemacht werden. Ob es an diesem Vormittag tatsächlich einen Geisterfahrer gegeben hat, bleibt ungeklärt.
Eine Geisterfahrt stellt eine Straftat dar. In §315c des Strafgesetzbuches (StGB) ist festgehalten, dass jemand, der „im Straßenverkehr grob verkehrswidrig und rücksichtslos […] auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht […] und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet“ mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft werden kann.
Wird die Tat entsprechend als Ordnungswidrigkeit geahndet, sind bei einer Geisterfahrt laut Bußgeldkatalog ein Bußgeld von 200 Euro, zwei Punkte in Flensburg und ein einmonatiges Fahrverbot fällig.
Verursacht ein Falschfahrer einen Unfall, sind es bereits 290 Euro Geldbuße und zwei Punkte. Zudem muss der Führerschein für einen Monat abgegeben werden.
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