Stein des Anstoßes ist diese Bodenschwelle an der Inselstraße – das OLG Hamm sieht hier eine Gefahrenstelle.

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Gefahrenquelle Bodenschwelle: Motorradfahrer verklagt die Stadt Gescher

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Ein Motorrad kam beim Überrollen einer Bodenschwelle auf der Inselstraße in Gescher zu Schaden. Die Stadt wollte dafür nicht zahlen. So klagte der Motorradfahrer – und bekam jetzt Recht.

von Jürgen Schroer

Gescher

, 27.01.2022, 15:52 Uhr / Lesedauer: 2 min

Die Fahrbahnschwelle an der Inselstraße ist offenbar verkehrswidrig. Zu dieser Bewertung kommt der 11. Zivilsenat des Oberlandesgerichtes Hamm, nachdem ein Motorradfahrer aus Gescher geklagt hatte. Nach Aussage des Gerichtes handelt es sich bei dieser Schwelle „eindeutig um eine Gefahrenquelle“, sodass sich für die Stadt Gescher Handlungsbedarf abzeichnet.

Wie Rechtsanwalt Derk Röttgering (Kanzlei BRSH Gescher) mitteilt, ist noch nicht entschieden, ob ein Urteil ergeht – zu einem Vergleichsvorschlag des Senates habe sich der Bevollmächtigte der Stadt nicht erklärt.

Bürgermeisterin Anne Kortüm sagte auf Anfrage, dass die Verwaltung zusammen mit ihrem Versicherer den Sachstand prüfen und über die weitere Vorgehensweise entscheiden werde. Angebracht sei es sicherlich, ein Schild aufzustellen, um Verkehrsteilnehmer auf die Schwelle hinzuweisen.

Aufsetzer trotz Schrittgeschwindigkeit

Zugetragen hat sich der beklagte Vorfall im Sommer 2017. Damals befuhr ein Gescheraner die Inselstraße mit seinem Motorrad aus Richtung Hofstraße (Gödde) kommend in Richtung Innenstadt und wollte dabei die erste der beiden Bodenschwellen in Höhe des Rathauses überqueren. Obwohl er die Schwelle nach seiner Darstellung mit Schrittgeschwindigkeit überrollte, setzte das Serien-Krad – auch infolge des gegenüber einem Pkw geringeren Radstandes – mittig auf. Am Motorrad entstand so erheblicher Sachschaden.

Der Haftpflichtversicherer der Stadt lehnte eine Regulierung ab, sodass es zu einem Rechtsstreit vor dem Landgericht Münster kam. Wie Röttgering in einer Pressemitteilung darlegt, kam das Landgericht Münster mit Urteil vom 14. August 2021 zu dem Ergebnis, dass Schadenersatzansprüche nicht bestünden, weil die Bodenschwelle die „übliche“ Höhe nicht überschreite. Es folgte seinerzeit der Argumentation der Stadt Gescher, wonach die Bodenschwelle deutlich erkennbar gewesen sei und der Motorradfahrer die Möglichkeit hatte, die Schwelle nicht an der „höchsten Stelle“ zu überfahren oder diese einfach zu umfahren.

Dies sah nun der 11. Zivilsenat des OLG Hamm in der mündlichen Verhandlung am vergangenen Freitag völlig anders. Der Anfahr- beziehungsweise Ausfahrwinkel der Schwelle sei zu hoch, sodass die Gefahr bestehe, dass es auch bei einem langsamen Überfahren mit serienmäßigen Fahrzeugen zu Schäden an diesen Fahrzeugen kommen könne.

Laut Röttgering habe der Senat den Prozessbevollmächtigten der Stadt deutlich darauf hingewiesen, dass dieser Gefahrenbereich durch entsprechende Baumaßnahmen so zu „entschärfen“ sei, dass die – ansonsten grundsätzlich zulässige – Bodenschwelle mit jedem Serienfahrzeug gefahrlos zu überqueren sei.

„Gefahrenstelle, die nicht so ohne Weiteres zu erkennen ist“

Eine Veranlassung für Auto- und Kradfahrer, die seit Jahren bestehende Bodenschwelle im Bereich der geringsten Höhe zu überfahren oder aber zu umfahren, bestehe nicht. Es handele sich eindeutig um eine Gefahrenstelle, die nicht so ohne Weiteres angesichts der baulichen Ausführung mit Basaltsteinen zu erkennen sei.

„Wir schauen mal“, zeigte sich Bürgermeisterin Anne Kortüm im Gespräch mit der Redaktion gelassen. In Abstimmung mit dem Haftpflichtversicherer werde bis Anfang Februar zu entscheiden sein, ob man den Vergleich mittrage oder das Verfahren am OLG weiterlaufen lasse. Davon hänge es wiederum ab, ob über die Aufstellung eines Hinweisschildes hinaus bauliche Maßnahmen erforderlich seien.