Handelt der VfK Weddinghofen clever oder einfach nur dreist? Das wollen wir in unserer Frage der Woche auch von unseren Online-Leserinnen und -Lesern wissen. Im Gespräch mit der Sportredaktion beantwortet der Trainer des Fußball-A-Kreisligisten, Stefan Feldmann, die Frage ebenfalls. Seine Antwort: „Beides.“ Der VfK nutzte zuletzt einen Graubereich im DFBnet, trug laut fussball.de zwei Testspiele gegen die eigene Reserve aus, um gesperrte Spieler für die Hallenstadtmeisterschaft Bergkamen freizubekommen. Das hat auch geklappt. Doch ab sofort ist das nicht mehr möglich. Der Kreisfußballausschuss hat nun auf die Weddinghofener Trickserei reagiert.
Christian Ritter sendet Schreiben an Vereine im Fußballkreis
In einem Schreiben an die Vereine im Fußballkreis Unna-Hamm, das der Redaktion vorliegt, wendet sich Christian Ritter, Vorsitzender des Kreisfußballausschusses Unna-Hamm, an alle heimischen Klubs. Betreff: „Regelung Ableistung einer Sperre durch vereinsinterne Spiele.“
Darin heißt es, dass in der Vergangenheiten Spieler, die bei Freundschaftsspielen oder Turnieren Rote Karten bekommen hatten, ihre Sperren auch bei vereinsinternen Spielen ableisten konnten. „Das DFBnet erkennt nicht, dass es sich um ein vereinsinternes Spiel handelt und zählt das Spiel zur Ableistung (der Sperre)“, schreibt Ritter. De facto ist der erste Teil falsch; auch in der Vergangenheit war das Vorgehen des VfK illegal. So heißt es in der Rechts- und Verfahrungsordnung (RuVO) des Westdeutschen Fußball-Verbandes (WDFV), der dem Fußball- und Leichtathletik-Verband Westfalen (FLVW) übergeordnet ist, unter Paragraf 9, Absatz 3: „Trainingsspiele zweier Mannschaften desselben Vereins zählen bei der Verbüßung der Sperre nicht mit.“
Fußballkreis Unna-Hamm schließt den Graubereich
Nun hat der Fußballkreis Unna-Hamm reagiert, nachdem das Vorgehen des VfK allmählich Schule gemacht hat. Ritter präzisiert: „Trainingsspiele zweier Mannschaften desselben Vereins zählen bei der Verbüßung der Sperre nicht mit.“ Dann nennt Ritter weitere Details, die die Problematik des Themas betreffen: „Aufgrund der oben beschriebenen Problematik (mit dem DFBnet) haben wir das immer sehr locker gesehen, da dies in der Praxis schwer zu kontrollieren ist.“

Da dies in letzter Zeit immer größere Ausmaße angenommen habe, „werden wir den Punkt aus der WDFV-Spielordnung ab dem heutigen Tag (22. Januar) konsequent umsetzen. Zur Ableistung (von Sperren) zählen nur noch Freundschaftsspiele gegen Mannschaften von anderen Vereinen“, so Ritter.
Warum handelt der Fußballausschuss erst jetzt?
Nachfrage bei Ritter: Warum handelt der Kreisfußballausschuss erst jetzt? Er nennt eine plausible Erklärung: „Das Problem ist, dass der Fall des VfK Weddinghofen nun in der Öffentlichkeit ist. Bei einer dritten oder vierten Mannschaft ist das nicht immer der Fall. Wir Staffelleiter, Schiedsrichter, aber auch Gegner würden nicht erkennen, wenn Spieler durch ein vereinsinternes Spiel ihre Sperre abgesessen haben. Hätten wir den VfK jetzt bestraft, wären andere damit durchgekommen.“
Ritter klärt zudem darüber auf, dass auch bei vereinsinternen Spielen ein Schiedsrichter (auch einer aus dem eigenen Verein wäre möglich) angefordert werden muss. Dies sei jedoch nicht immer zu gewährleisten. Ritter: „Sobald ein Verein im DFBnet ein offizielles Freundschaftsspiel gegen eine eigene Reserve ansetzt, muss ein Schiedsrichter angefordert werden − egal wie kurzfristig die Ansetzung geschieht.“ Nur wenn keine Besetzung durch die Schiedsrichter-Ansetzer gewährleistet werden kann, ist es möglich, ein Freundschaftsspiel ohne einen Unparteiischen auszutragen.

Dies sei in beiden Testspiel-Fällen des VfK Weddinghofen nicht der Fall gewesen. Daher ist es auch für Ritter wahrscheinlich, dass der VfK für die Vergehen, keine Schiedsrichter angefordert zu haben, ein Ordnungsgeld zu zahlen hat. Das sei jedoch als Staffelleiter der A2, in der die Weddinghofener spielt, nicht Ritters Aufgabe: „Die Schiedsrichter handeln in der Hinsicht autark. Die Ordnungsgelder rufen die jeweiligen Schiedsrichter-Ansetzer auf.“