Wie schlecht steht es um Deutschlands drittgrößten Reiseveranstalter FTI wirklich? Diese Frage beschäftigte in den vergangenen Tagen nicht nur die Tourismusbrache, sondern auch alle Urlauberinnen und Urlauber, die bei FTI eine Pauschalreise gebucht hatten. Nun steht fest: Der Konzern ist pleite. Am Montag teilte das Unternehmen mit, die FTI Touristik GmbH stelle beim Amtsgericht München einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens.
Nach Angaben des „Handelsblatts“ hatte sich bei FTI kurzfristig eine Deckungslücke im zweistelligen Millionenbetrag aufgetan, die der neue Eigner Certares nicht bereit war zu schließen. Auch der Bund, der den Konzern bereits während der Corona-Pandemie finanziell unterstützte, lehnte nach Verhandlungen am Wochenende weitere Hilfen ab.
Dass FTI nun Insolvenz anmeldet, ist kurz vor den Sommerferien eine Horrornachricht. Welche Rechte Reisende jetzt haben – ein Überblick.
FTI ist pleite – was ist jetzt mit meinem Urlaub?
Noch nicht begonnene Reisen werden nach Angaben des Unternehmens voraussichtlich bereits ab Dienstag, 4. Juni 2024, nicht mehr oder nur teilweise durchgeführt werden können.
Bereits angetretene Reisen sollen planmäßig beendet werden können, daran werde „derzeit mit Hochdruck gearbeitet“.
FTI insolvent: Bekomme ich mein Geld zurück?
Wer eine Pauschalreise gebucht hat, genießt einen besonderen Schutz: Geht ein Reiseveranstalter pleite, erhalten Kundinnen und Kunden, die bereits eine Anzahlung geleistet haben, ihr Geld zurück. Das schreibt die EU-Pauschalreiserichtlinie vor. Um sicherzustellen, dass dafür in jedem Fall genug Geld da ist, müssen alle Reiseveranstalter mit einem Jahresumsatz von mehr als zehn Millionen Euro seit November 2021 in den Deutschen Reiseversicherungsfonds einzahlen.
„Wie jeder Reiseveranstalter ist auch FTI verpflichtet, für eine Zahlung auf den Reisepreis dem Reisenden einen Sicherungsschein zur Verfügung zu stellen“, erklärt Reiserechtsanwalt Paul Degott auf Anfrage des reisereporters. „In diesem Schein erklärt der Insolvenzabsicherer für den Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters, wie hier FTI, für die Rückzahlung des Reisepreises aufzukommen.“ Wer einen Sicherungsschein vorweisen kann, muss sich also keine Sorgen um das bereits gezahlte Geld machen.
Wer übernimmt die Kosten für die Rückreise nach FTI-Pleite?
Auch wer sich bereits im Urlaub befindet, kann nach dem ersten Schock schnell wieder aufatmen: Denn auch der Rücktransport von Reisenden, die aktuell schon im Urlaub sind, wird über den Deutschen Reiseversicherungsfonds abgewickelt und bezahlt. Vorausgesetzt natürlich, dass der Pauschalreisevertrag auch die Beförderung umfasst.
Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung?
Somit ist die Anzahlung und der Rücktransport abgesichert, die entgangene Urlaubsfreude aber natürlich nicht. Wie Anwalt Degott weiter erläutert, haben Reisende theoretisch Anspruch auf Schadenersatz. Dieser laufe bei einem Reiseveranstalter, der pleite ist, jedoch ins Leere.
Wie erreiche ich FTI jetzt?
Für betroffene Kundinnen und Kunden hat der Konzern eine Service-Website eingerichtet: www.fti-group.com/de/insolvenz. Außerdem gibt es eine Notfallnummer: +49 (0)89 710 45 14 98.
RND