Die junge Frau aus Aserbaidschan wollte eigentlich nur einen Job. Dazu hatte sie im September 2023 über den Messengerdienst TikTok Kontakt zu einem Familienvater aus Bottrop aufgenommen. Doch der Start in ihr neues Leben endete angeblich in einem Albtraum. Seit Dienstag beschäftigt der Fall das Essener Landgericht.
Der Angeklagte ist 29 Jahre alt und verheiratet. Er kommt selbst aus Aserbaidschan und hat über die sozialen Medien nach eigenen Angaben Erfahrungen geteilt, die er mit seiner Ehefrau in Deutschland gemacht hat. Nach Erhalt der Nachricht signalisiert er dann auch sofort Hilfsbereitschaft und nahm die Frau nach ihrer Einreise bei sich auf.

Mit der Unterstützung war es dann aber angeblich schnell vorbei. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass der Familienvater aus Bottrop die Frau schon einen Tag nach ihrem „Einzug“ vergewaltigt hat. Dabei trat er ihr angeblich brutal auf die Hände, um jeden Fluchtversuch zu unterbinden. Später soll er ihr dann noch diese Sätze aufs Handy geschickt haben: „Ich werde dich in Stücke schneiden, wenn du irgendjemandem etwas erzählst.“
Dass es zum Geschlechtsverkehr gekommen ist, wollte er vor Gericht allerdings nicht bestreiten. „Es ist zu Dingen gekommen, die auch sie wollte“, so seine Worte. Als er jedoch gemerkt habe, dass sie noch Jungfrau sei, habe er sie sofort rausgeschmissen. „Das habe ich nicht gewusst. Sie hat mich belogen.“
„Ich werde dich finden“
Auch eine weitere Frau aus Aserbaidschan erhebt schwere Vorwürfe gegen den Angeklagten. Ihr will der 29-Jährige einen Job in einer Tankstelle besorgt haben. Doch auch dieses Verhältnis soll nicht nur von Hilfsbereitschaft geprägt gewesen sein.
Laut Anklage hat der 29-Jährige die Frau massiv bedroht. Im Prozess wurde eine WhatsApp-Nachricht verlesen, die er ihr mitten in der Nacht geschrieben haben soll. Darin heißt es: „Wenn du ohne mein Wissen etwas tust, werde ich es mitbekommen. Ich werde dich finden. Du würdest bereuen, geboren zu sein. Ich würde dir die Haare abschneiden und dein Gesicht unkenntlich machen.“ Und dann folgten noch diese Worte. „Was meins ist, gehört mir. Vergiss das nicht.“
Die eigenen Eltern bestohlen
Auch mit dieser Frau hatte der Angeklagte nach eigenen Angaben eine außereheliche Beziehung. „Sie hat mit mir geschlafen“, sagte er den Richtern.
Von Vergewaltigung ist in ihrem Fall allerdings nicht die Rede. Die Staatsanwaltschaft geht jedoch davon aus, dass er die Frau massiv gedrängt hat, die eigenen Eltern zu bestehlen. Im Prozess ist von 1.700 Euro die Rede, die sie dem Angeklagten übergeben hat. Die Richter haben für den Prozess zunächst noch zwei Verhandlungstage vorgesehen. Ein Urteil soll noch im Februar gesprochen werden.