Dieser Anblick muss auch die Ärzte geschockt haben. Vor rund zehn Monaten ist eine Frau aus Gladbeck ins Krankenhaus gekommen, die grün und blau geprügelt worden ist. Die schlimmste Verletzung hatten sie da aber noch gar nicht gesehen. Jetzt ist der Ex-Partner der Frau verurteilt worden. Die Strafe: drei Jahre Gefängnis.
Es war die Nacht auf den 3. Mai vergangenen Jahres, als es in der Gladbecker Wohnung des Paares drunter und drüber ging. Der 22-Jährige schlug immer wieder zu, möglicherweise auch mit einer Eisenstange. Dann nahm er ein Stück Plastik und hielt ein Feuerzeug daran.
Ärzte konnten nicht helfen
Das geschmolzene Plastik ließ er zunächst auf die Beine und dann in den Intimbereich seiner Partnerin tröpfeln. Zu diesem Zeitpunkt war sie offenbar schon nicht mehr in der Lage, sich zu wehren. Im Krankenhaus haben die Ärzte später versucht, die längst wieder ausgehärtete Masse zu entfernen. Geklappt hat das nicht.
Der Angeklagte hatte nach der Tat versucht, ins Krankenhaus zu kommen. Doch er wurde bereits an der Rezeption abgefangen. Die Mutter seiner drei Kinder hatte bei ihrer Einlieferung aus Angst vor ihrem Ex-Partner offenbar einen falschen Namen angegeben, der dem 22-Jährigen nicht bekannt war. Deshalb wurde ihm die Zimmernummer nicht genannt.
Frau nicht mehr auffindbar
Im Prozess hatte sich der Gladbecker auf einen kompletten Blackout berufen. Er wollte die Tat zwar nicht bestreiten, hat nach eigenen Angaben aber keine Erinnerung mehr. Grund sei ein massiver Drogenkonsum. Vor der Tat will der 22-Jährige Heroin und Kokain konsumiert haben. Doch die Richter hatten Zweifel.
Seine ehemalige Partnerin, mit der er drei Kinder im Alter von zwei bis fünf Jahren hat, hat er seit seinem Ausraster nicht mehr gesehen. Sie soll angeblich in ihre slowakische Heimat zurückgekehrt sein. Die Richter haben alles versucht, um ihre neue Adresse ausfindig zu machen – doch ohne Erfolg. Auch das Jugendamt, dass ihre Kinder in Obhut genommen hat, hat keinen Kontakt.
Auslöser war Eifersucht
Hintergrund der brutalen und extrem erniedrigenden Tat war offenbar Eifersucht. Der Angeklagte hatte seine damalige Partnerin in Verdacht, heimlich mit anderen Männern zu chatten. Als er ihr Handy kontrollieren wollte, eskalierte die Situation.
Nach der Haft will er nun alles daransetzen, seine Kinder zurückzubekommen. Als brutalen Schläger sieht er sich auf jeden Fall nicht. „Ich habe noch nie jemandem extreme Gewalt angetan“, sagte er den Richtern. Dass die Strafe nicht höher ausgefallen ist, begründeten die Richter der 17. Strafkammer vor allem mit seinem umfassenden Geständnis. Die Staatsanwaltschaft hatte vier Jahre Haft beantragt.