Frau (19) auf Schulhof in Recklinghausen getötet Mordanklage gegen 17-Jährigen

Frau (19) auf Schulhof erdrosselt: Mordanklage gegen 17-Jährigen erhoben
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Der Fund war an einem Montagmorgen im Mai – und versetzte Schüler, Eltern, Lehrer, Angehörige und Anwohner in einen Schockzustand: Vor dreieinhalb Monaten entdeckten Grundschüler auf dem Hof der Marienschule eine Frauenleiche. Jetzt sind die Ermittlungen abgeschlossen. Und die Bochumer Staatsanwaltschaft ist davon überzeugt: Ein 17-jähriger Jugendlicher ist wegen vergleichsweise geringer Schulden zum „Schulhofmörder“ geworden.

Gerichtssprecher Volker Talarowski bestätigte auf Anfrage, dass die Mordanklage vor wenigen Tagen am Bochumer Landgericht eingegangen ist. Zuständig für die Strafsache ist die 5. Jugendkammer.

„Angeklagt ist ein Mord aus Habgier“, so Volker Talarowski. Was juristisch bedeutet: Dem 17-Jährigen wird die Tötung eines Menschen motiviert von dem Streben nach materiellen Vorteilen um jeden Preis vorgeworfen. Oder kurz und knapp: Bei der Tötung ging es um Geld.

Laut Anklage trafen sich der 17-Jährige und die später Getötete (19) in der Nacht auf den 22. Mai gegen 0.26 Uhr auf dem Schulhof der Marienschule.

Anlass für die Verabredung sollen offene Geldschulden des Angeklagten in Höhe von 200 Euro gewesen sein, die er zurückzahlen sollte. Wann, weswegen oder wofür der „Kredit“ gewährt worden sein soll, bleibt unklar.

Staatsanwältin Svenja Große-Kreul ist sich aber sicher, dass der Plan des 17-Jährigen jedenfalls nicht vorsah, seine Schulden bei der 19-Jährigen zu begleichen.

Laut Anklage gerieten die beiden Teenager bei dem Schulhoftreffen körperlich aneinander. Um sich seiner Schulden endgültig zu entledigen, soll der 17-Jährige die Gelegenheit genutzt - und beschlossen haben, die junge Frau zu töten.

Auf dem Schulhof der Marienschule haben Schüler am Morgen des 22. Mai die Leiche einer jungen Frau gefunden.
Auf dem Schulhof der Marienschule haben Schüler am Morgen des 22. Mai die Leiche einer jungen Frau gefunden. © Jörg Gutzeit

Der Angeklagte soll die sich wehrende 19-Jährige zu Boden gestoßen und erdrosselt haben. Wie genau und womit, hat sich offenbar nicht sicher feststellen lassen.

Laut Staatsanwaltschaft wurde die 19-Jährige entweder unter Zuhilfenahme eines unbekannten Strangwerkzeuges (etwa eines Stricks) zu Tode gedrosselt. Oder aber durch langanhaltendes Pressen von Kleidung auf ihren Hals.

„Anklage steht auf dünnen Füßen“

Der 17-Jährige wurde nur wenige Stunden nach dem Leichenfund festgenommen, sitzt seitdem in U-Haft. Zu den Vorwürfen hat er sich bislang nicht geäußert.

Die Überzeugung, dass nur er den Schulhofmord verübt haben kann, stützt die Staatsanwaltschaft auf verschiedene Indizien, darunter auch DNA-Spuren.

Verteidiger Siegmund Benecken sieht das anders. Er meint: „Die Anklage steht auf dünnen Füßen.“

Prozess startet im November

Der nicht-öffentliche Mordprozess vor der 5. Jugendkammer soll am 10. November beginnen.

Mit Blick auf das jugendliche Alter des Angeklagten zur Tatzeit ist im Falle einer Verurteilung zwingend Jugendstrafrecht anzuwenden. Die Höchststrafe beträgt zehn Jahre Jugendhaft.

Hinweis der Redaktion: Dieser Artikel erschien ursprünglich am 13. September 2023.

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