NICHTE HEDWIG N. fragt: Hallo Onkel Max! Seit längerer Zeit liest man immer häufiger von Rückrufen von Lebensmitteln. Ich wundere mich sehr darüber, hat es in der weiteren Vergangenheit doch nur hin und wieder diese Warnungen gegeben. Wie kann es sein, dass es, vermutlich in den Produktionsprozessen, zu gehäuften Fehlern kommt?
Eines vorweg, liebe Hedwig: Die allgemeinen Anforderungen nach denen Lebensmittel, die nicht sicher sind, nicht in den Verkehr gebracht werden dürfen, sind auf europäischer Ebene geregelt. Die entsprechenden Festlegungen finden sich in der Verordnung (EG) Nr. 178/2002. Schon bei einem Verdacht auf unsichere Lebensmittel müssen Unternehmen diese sofort zurückrufen.
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) vermutet, dass die verstärkte Bereitschaft der Lebensmittelunternehmer zu einem offenen Umgang mit Risiken in Bezug auf die Lebensmittelsicherheit zu den höheren Zahlen bei Rückrufen geführt hat. „Darüber hinaus ist das Thema auch durch die Neugestaltung der Webseite www.lebensmittelwarnung.de beziehungsweise durch die Programmierung einer dazugehörigen App stärker öffentlich präsent. Rückrufe erreichen hierdurch eine höhere Aufmerksamkeit. Die Seite wird durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) betreut“, sagte mir ein Sprecher des BMEL.
Hinzu kommen außerdem gesenkte Grenzwerte und der technische Fortschritt, der es ermöglicht, auch kleinste Verunreinigungen zu finden. Am häufigsten werden Lebensmittel übrigens wegen Krankheitserregern wie Salmonellen oder anderen Mikroben zurückgerufen. Gefunden werden diese meist von den Herstellern selbst.
Lebensmittelunternehmer müssen Verbraucher sofort und effektiv informieren
Die eingangs erwähnte Lebensmittel-Verordnung legt fest, dass ein Lebensmittelunternehmer die Verbraucher effektiv und genau über den Grund der Rücknahme zu unterrichten hat, soweit nicht andere Maßnahmen zur Erzielung eines hohen Gesundheitsschutzniveaus ausreichen. Dies muss sofort geschehen, wenn er erkennt oder Grund zu der Annahme hat, dass ein von ihm eingeführtes, erzeugtes, verarbeitetes, hergestelltes oder vertriebenes Lebensmittel den Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit nicht entspricht. Die Entscheidung, auf welchem Wege der Verbraucher am besten „effektiv und genau“ unterrichtet werden kann, ist vom Lebensmittelunternehmer unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls in eigener Verantwortung zu treffen. Der Unternehmer ist auch verpflichtet, einen öffentlichen Rückruf einzuleiten, wenn die Produkte die Verbraucherinnen und Verbraucher bereits erreicht haben könnten.
Für Rückrufe gibt es ein eigenes Portal sowie eine App
Meist veröffentlichen Lebensmittelunternehmer Pressemitteilungen und versenden sie an die im betroffenen Gebiet verbreiteten Medien.
Falls das Unternehmen regelmäßig auch über andere Kommunikationskanäle wie Homepage, Newsletter oder Social Media an Verbraucher herantritt, sollte es auch über diese Kanäle informieren.
Zusätzlich können den Einzelhändlern Aushänge für die Märkte zur Verfügung gestellt werden.
Die Überwachung der Lebensmittelsicherheit liegt dann in den Händen der Bundesländer.
Alle deutschlandweiten Rückrufe werden auch auf dem Portal www.lebensmittelwarnung.de
und der zugehörigen App veröffentlicht.
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