Frag doch Onkel Max Warum ist die Zuzahlung im Krankenhaus so hoch?

Frag doch Onkel Max: Warum ist die Zuzahlung im Krankenhaus so hoch?
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NEFFE REINHARD H. fragt: Lieber Onkel Max, ich zahlte im Krankenhaus für die Unterbringung im Einbettzimmer 228 Euro zusätzlich pro Tag. Und das neben den üblichen Kosten für die stationäre Unterbringung, die für Kassenpatienten gilt. Diese 228 Euro Hotelleistung stehen nach meinem Dafürhalten in keinem Verhältnis zu den zusätzlichen Leistungen (eigene Toilette, Tageszeitung, größerer Raum, Wahl der Mahlzeit, Erfrischungsgetränke nach Wahl). Kann jedes Krankenhaus diesen Zusatzbetrag selbst nach Gutdünken festsetzen?

Diese scheinbar einfache Frage ist – wie so häufig im Gesundheitswesen – komplexer als viele denken, lieber Reinhard.

„Wie andere Krankenhäuser sind unsere Preise mit dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) vereinbart und haben als Basis einen festgelegten Leistungskatalog der PKV“, sagt Hubert Claves vom Stiftungsklinikum Proselius. „Und so funktioniert die Preisbildung: Zunächst muss man wissen, dass für medizinische, pflegerische oder therapeutische Leistungen und für eine Standardunterbringung eine Regelvergütung gezahlt wird. Diese ist in jedem Krankenhaus gleich. Das bedeutet: Eine Entbindung oder eine Blinddarmoperation wird bei uns genauso hoch vergütet wie in einer anderen stationären Einrichtung. Das ist der Preis, der in der Regel von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt wird. Möchte ein Patient in der Unterbringung, beim Essen oder Extras wie Telefon, Zeitungen etc. einen höheren Qualitätslevel in Anspruch nehmen, so kann er diese sogenannten Wahlleistungen nutzen.“

Wenn eine private Zusatzversicherung vorliegt, dann übernimmt diese die Differenz zur Regelvergütung. „Entsprechend ist es auch der Verband der Privaten Krankenversicherungen, der die Preise anhand von Bewertungskriterien mit uns Krankenhäusern verhandelt. In dieser Höhe erstatten die privaten Versicherungen dann auch die Zuschläge. Um den Wahlleistungsstandard zu steigern, können manchmal die Sätze mit der PKV schon erhöht vereinbart werden, wenn ein Umbaukonzept vorgelegt und dann auch umgesetzt wird. Das ist dann eine Anschubfinanzierung seitens der PKV, um das Krankenhaus in die Lage zu versetzen, zukünftig höherwertige Unterbringungsqualität bei den Wahlleistungen anbieten zu können“, so Claves weiter.

Hoher Selbstzahler-Betrag kann zwei Gründe haben

Diese vereinbarten Vergütungen werden auch angewendet, wenn ein Patient keine private Voll- oder Zusatzversicherung hat und damit ein sogenannter „Selbstzahler“ ist. Ein hoher Selbstzahler-Betrag kann dabei zwei Gründe haben: Entweder ist der Standard für die zusätzlichen Leistungen extrem hoch oder – und das ist zunächst überraschend – der qualitative Unterschied zwischen der Regelleistung zu den Wahlleistungen in einem Haus ist groß. Bietet beispielsweise das Krankenhaus allen Regelleistungspatienten grundsätzlich ein Einbettzimmer an, dann zahlt die private Krankenkasse kein zusätzliches Entgelt (da es ja bereits über die Regelvergütung abgegolten ist); ist in einem Haus dagegen ein Vierbettzimmer der reguläre Standard, dann wird die Unterbringung in einem Einbettzimmer besonders hoch von den privaten Krankenkassen vergütet und auch die Unterbringung in einem Zweibettzimmer wird erhöht vergütet. Es gilt also ein gewisses Maß an Gestaltungsmöglichkeiten, mit dem ein Krankenhaus verantwortungsvoll umgehen muss.

Verschiedene Services machen den Aufenthalt angenehmer

„Für ein Einzelzimmer in dem im Schlosspark Herten gelegenen St. Elisabeth-Hospital berechnen wir beispielsweise zwischen 81 und 139 Euro. Dafür kann der Patient neben den vier regulären Menüs aus einer Reihe von weiteren Gerichten wählen, verschiedene Services der Mitarbeiter machen den Aufenthalt noch angenehmer, ein eigenes Bad steht zur Verfügung, im Zimmer gibt es besonders viel Platz etc. – um nur einige Beispiele zu nennen.“

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