NEFFE JÖRG F. fragt: Lieber Onkel Max! Warum arbeiten unsere Zahnärzte immer noch mit „Steinzeitmethoden“, also Bohren, Spritzen, Abdrücken und Röntgen? Es wäre doch kostengünstiger, schneller und schmerzloser, wenn Laser und 3-D-Drucker genutzt werden würden? In Ungarn oder anderen Ländern ist das möglich!
Auch in Deutschland werden Laser sowie 3-D-Drucker seit über zehn Jahren in der Zahnmedizin eingesetzt, lieber Jörg. Aber da ist in der Tat noch Luft nach oben! Hintergrund ist, dass sich die Anschaffung der vielen teuren Geräte nicht für alle Praxen lohnt, da sie nicht von der Krankenkasse erstattet wird.
Aber schauen wir uns die neuen Techniken doch einmal genauer an. Die Bundeszahnärztekammer hat mir dazu Folgendes mitgeteilt: „Auch Zahnärztinnen und Zahnärzte in Deutschland nutzen eine Vielzahl innovativer Methoden und Verfahren, um die Patientenversorgung weiter zu verbessern. Dazu gehören digitale 3-D-Röntgentechniken, die eine präzisere Diagnose ermöglichen, sowie CAD/CAM-Technologie für die Herstellung von maßgeschneidertem Zahnersatz. Zudem kommt 3-D-Druck zum Einsatz, um individuelle Prothesen und kieferorthopädische Geräte schnell und effizient herzustellen, was die Behandlungszeiten verkürzt und die Passgenauigkeit erhöht.
Anschaffungskosten für 3-D-Drucker werden von der Krankennkasse nicht erstattet
Der 3-D-Druck ist ein Verfahren zur Herstellung von zahntechnischen Werkstücken. Wirtschaftlich wird es heute bei der Fertigung von Modellen, Schienen, Alignern, Prothesen, aber auch bei der Fertigung von Unterkonstruktionen von Kronen eingesetzt. Für die Fertigung von Vollkeramikrestaurationen sind derzeit Fräsverfahren effektiver.
Von diesen Fertigungsverfahren ist die Abformung im Munde des Patienten zu unterscheiden. Für die optische Abdrucknahme sind spezielle Kameras und eine komplexe Datenverarbeitung Voraussetzung. Die Anschaffungskosten für dieses Equipment werden von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht erstattet.“
Kein Gewährleistungsanspruch für Zahnersatz im Ausland
Und die Barmer Ersatzkasse bestätigt: „Um die Situation richtig einschätzen zu können, muss man einiges berücksichtigen. So entscheidet jeder Vertragszahnarzt selber, welche Untersuchungs- und Behandlungsmethoden er anwendet. Entsprechend muss er die dafür notwendige technische Ausstattung bereithalten. Zudem ist immer zu berücksichtigen, dass die gesetzlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden, insbesondere hinsichtlich der medizinischen Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit. Soll die Versorgung über den vertragszahnärztlichen Bereich hinausgehen, fallen für die Versicherten oft zusätzliche Eigenanteile an. Bei Behandlungen im Ausland ist zudem zu bedenken, ob die Behandlungsqualität den hierzulande geltenden hohen Standards entsprechen muss.“
Und wichtig zu wissen: Wer seinen Zahnersatz im Ausland herstellen und/oder einsetzen lässt, hat bei anschließenden Problemen in Deutschland keinen Gewährleistungsanspruch.
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