Frag doch Onkel Max Ist der Fisch vom Markt wirklich frisch oder nur aufgetaut?

Frag doch Onkel Max: Ist der frische Fisch vom Markt vorher aufgetaut?
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NEFFE JONAS W. fragt: Lieber Onkel Max! Ich kaufe Fisch manchmal tiefgefroren im Supermarkt und manchmal frisch auf dem Markt. Da wir aber bei in NRW ziemlich weit von der Küste entfernt sind, frage ich mich, ob der Fisch dann wirklich frisch ist oder ob er eingefroren wird, um ihn dann am Markttag wieder aufzutauen. Wie ist hier das Prozedere? Und was ist besser, den frischen Fisch auf dem Markt zu kaufen oder den tiefgefrorenen aus dem Supermarkt?

Grundsätzlich gilt: Fisch, der als „frisch“ verkauft wird, darf vorher nicht eingefroren gewesen sein, lieber Jonas!

Wer Fleisch oder Fisch aus dem Kühlregal oder der Bedientheke kauft, erwartet in der Regel frische Ware. Dies ist jedoch nicht immer der Fall. Manchmal handelt es sich um aufgetaute Lebensmittel. Zwar müssen unverarbeitetes, aufgetautes Fleisch und aufgetauter Fisch grundsätzlich den Hinweis „aufgetaut“ tragen. Es gibt aber Ausnahmen von dieser Verpflichtung, sodass nicht in jedem Fall erkennbar ist, ob es sich um aufgetaute Produkte handelt.

„Bestimmte Fischereierzeugnisse müssen zum Schutz vor Parasiten über einen Zeitraum von mindestens 24 Stunden bei einer Temperatur von minus 20 Grad Celsius oder darunter eingefroren werden. Dazu zählen Fischereierzeugnisse, die roh oder fast roh verzehrt werden, zum Beispiel Fisch für Sushi. Gleiches gilt für Erzeugnisse aus bestimmten Fischarten, die kalt geräuchert werden und die Kerntemperatur während des Räucherns nicht mehr als 60 °C beträgt.

Nicht vorgeschrieben ist die Angabe ‚aufgetaut‘ außerdem bei Fischerzeugnissen, die aufgetaut und anschließend geräuchert, gesalzen, gegart, mariniert oder getrocknet wurden. Das kurzfristige Frosten von Räucherfisch beim Aufschneiden muss ebenfalls nicht gekennzeichnet werden,“ so die Verbraucherzentrale.

Ob du nun deinen Fisch besser auf dem Markt, statt aus der Tiefkühltheke im Supermarkt kaufst, lässt sich nicht so leicht beantworten. „Uns liegen keine Informationen zu relevanten Qualitätsunterschieden der beiden Varianten vor“, sagt Jana Fischer von der Verbraucherzentrale Hamburg. Übrigens bieten Siegel eine Orientierung beim Einkauf. Bio-Siegel bei Zuchtfisch garantieren beispielsweise mehr Platz für die Tiere im Wasser und verbieten synthetische Farbstoffe im Futter.

Verbraucherzentrale bietet „Guter-Fisch-Liste“ an

Überfischung, Zerstörung von Lebensräumen und viel Beifang sind häufig unerwünschte Begleiterscheinungen der kommerziellen Fischerei. Doch es ist kompliziert, zu erkennen, ob „guter Fisch“ überhaupt noch zu haben ist. Die Verbraucherzentrale hat im Internet eine Guter-Fisch-Liste erstellt, um den nachhaltigen Einkauf zu unterstützen (www.vzhh.de/guter-fisch-liste). Die Guter-Fisch-Liste enthält empfehlenswerte Fischarten aus dem Meer. Sie ist bis Mitte Dezember 2024 gültig. Das Wichtigste in Kürze:

„Verbraucher sollten darauf achten, dass beim Kauf sowohl der Fischname (Artname), das Fanggebiet und auch die Fangmethode mit den Angaben auf der Liste übereinstimmen. Sollten diese Angaben nicht erkennbar sein, wie zum Beispiel im Restaurant, empfehlen wir, gezielt nachzufragen.

Bei der Bewertung der Fische finden die angewandte Fangtechnik, die aktuelle Bestandsgröße sowie die Höhe des Fischereidrucks besondere Beachtung. Fische aus Aquakulturen werden nicht berücksichtigt.

Angaben zu Fischart, Fangmethode und Fanggebiet beachten

Die an der Guter-Fisch-Liste beteiligten Verbände haben eine Liste von Fischen zusammengestellt, deren Fang und Verzehr derzeit die beste Alternative aufzeigt für alle, die nicht auf Fisch verzichten wollen. Wir appellieren, vorrangig diese Fische und Muscheln einzukaufen. Die Liste wird jährlich aktualisiert und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.

Wichtig: Für unverarbeiteten Fisch und Tiefkühlprodukte sind die Angaben zu Fischart, Fangmethode und Fanggebiet verpflichtend. Von allen Informationen zusammen hängt ab, ob man einen Fisch mit gutem Gewissen kaufen kann. So kann ein Lachs in einem Fanggebiet überfischt sein, während sein Bestand in anderen Gebieten nicht bedroht ist.

Wenn Meeresfisch, dann bietet diese Positiv-Liste eine gute Auswahl: Flunder aus der Ostsee (Platichthys flesus), Scholle aus der Ostsee (Pleuronectes platessa), Kliesche aus der Ostsee (Limanda limanda), Ketalachs (Oncorhynchus keta), Rotlachs (Oncorhynchus nerka) und Hering aus dem Golf von Riga (Clupea harengu).“

Sie haben auch eine Frage an Onkel Max? Schreiben Sie ihm an onkelmax@rnw.press

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