NEFFE SVEN D. fragt: Lieber Onkel Max! Ein Freund meinte, dass alle Messer mit einer Klingenlänge über sieben Zentimetern nicht mitgeführt werden dürfen. Stimmt das? Und darf ich ein Messer aus meinem Messerblock im Rucksack transportieren, um es auf dem Markt schleifen zu lassen?
Durch das Gesetz zur Verbesserung der inneren Sicherheit vom 25. Oktober 2024 ist auch für den Bereich öffentlicher Veranstaltungen, wie zum Beispiel Volksfeste oder Märkte, ein gesetzliches Verbot des Führens jeglicher Messer, also unabhängig von der Klingenlänge, eingeführt worden, lieber Sven.
Ausnahmen vom Verbot sind für bestimmte Tätigkeiten in sozialadäquaten Alltagssituationen, in denen (Alltags-) Messer geführt werden, detailliert festgelegt. So sind Gewerbetreibende und ihre Beschäftigten, die Messer im Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung führen, vom Verbot ausgenommen.
„Außerdem ist vom Verbot ausgenommen, Messer nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen zu befördern. Ein Messer ist nicht zugriffsbereit, wenn es nur mit mehr als drei Handgriffen erreicht werden kann“, teilte mir eine Sprecherin des Bundesministeriums des Innern und für Heimat mit.
Wenn du ein Messer zum Schleifen bringen willst, solltest du es also zuvor unbedingt etwas aufwendiger verpacken, damit du nicht gegen das Gesetz verstößt. Denn das Verstauen in einem einfachen Rucksack reicht nicht aus, um die zu schleifenden Messer gesetzeskonform zu transportieren.
Sie haben auch eine Frage an Onkel Max? Schreiben Sie ihm an onkelmax@rnw.press
Für weitere Fragen und Antworten bitte HIER klicken.
Frag doch Onkel Max: Brillen lieber mit einem Taschentuch oder mit Küchenrolle reinigen?
Frag doch Onkel Max: Warum gibt es keine Krankenbrüder?
Frag doch Onkel Max: Dürfen Radfahrer über Zebrastreifen radeln?