NICHTE JOHANNA S. fragt: Lieber Onkel Max! Ich benutze regelmäßig feuchtes Toilettenpapier. Bislang habe ich es im Restmüll entsorgt. Nun steht aber auf der Verpackung, „unbedenklich herunterspülbar“. Was ist davon zu halten?
Entsorge das feuchte Toilettenpapier bitte so wie bisher, liebe Johanna.
Als „feuchtes Toilettenpapier“ bezeichnete Feuchttücher zerfasern im Vergleich zu anderen Feuchttücher-Produktgruppen zwar schneller, weshalb Hersteller dieser Produkte wohl der Auffassung sind, diese könnten unbedenklich über die Toilette entsorgt werden. Dennoch lösen sie sich nicht so auf wie gewöhnliches Toilettenpapier, das sich nach kurzer Zeit sogar schon ganz in seine Einzelbestandteile zersetzt. Unter ungünstigen Bedingungen kann es zu Verstopfungen kommen, die die Pumpenanlagen oder Drosseleinrichtungen verstopfen. Das Instandsetzen dieser Anlagen muss für den reibungslosen Abwasserabtransport nicht nur zügig erfolgen, sondern ist auch sehr kostenintensiv.
Oft sind bei feuchten Toilettenpapieren Symbole aufgedruckt, die eine Entsorgung über die Toilette ausdrücklich empfehlen. „Auch unter der Annahme, dass manche dieser Produkte rasch zerfasern, stellt sich die Frage, ob die Zerfaserung überhaupt ausreicht oder ob nur eine Zersetzung, wie sie bei gewöhnlichem Toilettenpapier nach 30 Minuten vollständig eingetreten ist, den Erfordernissen eines reibungslosen Betriebsablaufs in den Abwassersystemen genügen kann“, so die Verbraucherzentrale NRW.
Mitunter drucken die Hersteller auch den Hinweis auf, dass nur maximal zwei Tücher pro Spülgang verwendet werden sollen. Doch was ist, wenn diese Hinweise von Verbrauchern nicht beachtet werden oder zufällig mehrere Toilettenbenutzer in einem Haus gleichzeitig feuchte Toilettenpapiere abspülen?
Möglicherweise werden Verbraucher getäuscht
„Uns erreichte beispielsweise eine Verbraucherbeschwerde, dass die vielfache Verwendung feuchten Toilettenpapiers bei einer Feierlichkeit mit vielen Gästen zu einer schweren Verstopfung der privaten Abwasseranlage geführt hat“, so die Verbraucherzentrale weiter. „In der Folge trat fäkalienhaltiges Abwasser im Untergeschoss aus und überflutete zwei Räume.“ Derzeit prüft die Verbraucherzentrale, ob die Kennzeichnung der feuchten Toilettenpapiere als „abspülbar“ eine Täuschung der Verbraucher darstellen könnte.
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