Frag doch Onkel Max Darf ich einen Brunnen bohren und meine Pflanzen darüber bewässern?

Frag doch Onkel Max: Darf ich einen Brunnen bohren und meine Pflanzen darüber bewässern?
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NICHTE MARIA L. fragt: Lieber Onkel Max! Unsere Nachbarn haben einen Brunnen bohren lassen, um ihren Garten zu bewässern. Angeblich sei dies ohne Genehmigung möglich in Deutschland. Stimmt das und wie umweltverträglich ist es, das Grundwasser anzuzapfen?

Deine Nachbarn liegen mit ihrer Einschätzung prinzipiell richtig, liebe Maria. Denn ein Brunnen zur Brauch- und Trinkwassergewinnung muss zwar bei der zuständigen Kommune kostenpflichtig angemeldet werden. Doch in den meisten Städten sind solche Brunnen kostenlos und gemäß § 46 des WHG Wasserhaushaltsgesetz grundsätzlich erlaubt. In diesem Paragrafen heißt es nämlich, dass „das Entnehmen, Zutagefördern, Zutageleiten oder Ableiten von Grundwasser für den Haushalt, für den landwirtschaftlichen Hofbetrieb, für das Tränken von Vieh außerhalb des Hofbetriebs oder in geringen Mengen zu einem vorübergehenden Zweck, keiner Erlaubnis oder Bewilligung“ bedarf.

Da in manchen Gebieten private Brunnen zumindest anzeigepflichtig sind, ist es ratsam, sich vor dem Bohren eines Brunnens bei der örtlichen Stadtverwaltung nach den jeweiligen Bedingungen zu erkundigen.

Schwierig wird es, wenn durch die eigene Anlage eines Brunnens eine Grundwasserabsenkung entsteht oder beim Brunnen der Nachbarn eine Minderleistung eintritt. Um einen Nachbarstreit zu vermeiden, sollte man sich daher auch mit den direkten Nachbarn abstimmen.

In der Regel müssen Privatleute auch kein Wasserentnahmeentgelt zahlen, wenn sie über einen eigenen Brunnen Wasser entnehmen, da man hier von „Bagatellmengen“ ausgeht. Das erschwert den Behörden allerdings den Überblick darüber, wie viel Wasser Privatleute tatsächlich über Brunnen entnehmen. „Wir sehen die Entwicklung hin zu einer vermehrten Grundwasserentnahme durch privaten Brunnenbau wegen der klimabedingt vielfach sinkenden Grundwasserpegel durchaus kritisch“, sagte mir ein Sprecher des Umweltbundesamtes.

Da unsere Böden zunehmend trockener werden, sollten wir grundsätzlich versuchen, Wasser zu sparen und das Grundwasser nicht noch weiter zu belasten. Langfristig sollten wir auf Pflanzen setzen, die lange Trockenzeiten ohne Gießen aushalten und mit dem vorhandenen Boden gut auskommen. Das ist einfacher und umweltschonender als ständig gießen zu müssen. Zumal durch das Gießen das Grundwasser nicht wieder aufgefüllt wird, da das Nass meist schnell wieder verdunstet und gar nicht in tiefere Schichten vordringt.

Unabhängig von der Erlaubnisfreiheit können die zuständigen Landkreise in Trockenzeiten Auflagen zu den Entnahmen erteilen. Deshalb haben bereits in den Trockenjahren 2018 bis 2020 und auch jetzt im Sommer 2022 diverse Landkreise sogenannte Allgemeinverfügungen erlassen, die diese Nutzungen einschränken, indem zum Beispiel die Entnahme und die Bewässerung während der heißen Tageszeit von 8 bis 18 Uhr untersagt werden. Bei Verstößen können hier auch Bußgelder verhängt werden.

Kosten hängen von der Tiefe des Brunnens ab

Übrigens: Die Kosten einer Brunnenbohrung hängen von der Tiefe des Brunnens und der Bodenbeschaffenheit ab.

Bei einer Tiefe von vier bis fünf Metern werden etwa 800 bis 1000 Euro fällig. Ist das Grundwasser erst in größerer Tiefe erreichbar und müssen aufwendigere Bohrtechniken eingesetzt werden, fallen Kosten von 2000 Euro an. Hinzu kommen noch Kosten für Anschlüsse und Leitungen sowie für die Pumpe beziehungsweise das Hauswasserwerk.

Sie haben auch eine Frage an Onkel Max? Schreiben Sie ihm an onkelmax@rnw.press

Onkel Max bittet um Verständnis, dass er manchmal wegen der Vielzahl der Fragen nicht alle beantworten kann. Für weitere Fragen und Antworten bitte HIER klicken.

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