
© Werner von Braunschweig
Foltermord in Recklinghausen: Angeklagter bestreitet die grausame Tat
Prozess
Im Prozess um die grausame Bluttat in einer Recklinghäuser Mietwohnung hat der Angeklagte die Tat bestritten. Eine Videodatei auf dem Handy des 40-Jährigen lässt die Frage zu: War eine weitere Person beteiligt?
Im Prozess um die tödliche Bluttat in einer Mietwohnung in Recklinghausen hat der Angeklagte am Freitag sein Schweigen gebrochen. Der 40-Jährige will zum Zeitpunkt, als das spätere Opfer gefesselt und durch Schläge gefoltert worden ist, nach einer Heroin-Injektion bewusstlos gewesen sein: „Ich war K.o.“. Stunden später wieder bei sich, habe er den 33-Jährigen katastrophal zugerichtet gesehen.
„Ich war schockiert, was ich da gesehen habe. Er lag da, alles war blutbeschmiert. Ich habe ihm dann geholfen, die Handfesseln abzunehmen und sich auf die Matratze zu setzen“, erinnerte sich der Angeklagte am Bochumer Schwurgericht. Dann habe er panisch seine Sachen gepackt und habe die Wohnung am Rande der Recklinghäuser Innenstadt Hals über Kopf verlassen.
Angeklagter hat keine Erklärung für Video auf seinem Handy
Der 40-Jährige: „Ich hatte Angst, dass ich in den Knast gehe, denn ich hatte ja schließlich einen Haftbefehl offen.“ Dass der Wohnungsinhaber, bei dem er zuvor als Untermieter gelebt habe, lebensgefährlich gewesen ist, will der Angeklagte weder erkannt noch geahnt haben: „Ich dachte, er kann sich selber helfen.“
Eine Erklärung dafür, dass die Polizei auf seinem Handy Videoszenen von dem qualvollen Todeskampf des 33-Jährigen („Ich verrecke!“) sichern konnte, hat der Angeklagte nicht. „Ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, wie so ein Video auf mein Handy gekommen ist“, beteuerte der 40-Jährige. Die Richter wollen die zwei brisanten Handyvideos jetzt noch einmal technisch nachuntersuchen lassen. Es sei nämlich aufgefallen, dass die ablegten Videodateien einerseits in zwei unterschiedlichen Dateiformaten, andererseits teils benannt, teils unbenannt und zudem zeitlich überlappend abgespeichert gewesen seien.
Ein Zeuge behauptet zu wissen, dass noch jemand in der Wohnung war
Gab es etwa einen Datei-Transfer von einem anderen Gerät? Und war womöglich sogar doch noch ein dritter Mann bei der Tat in der Wohnung anwesend? Geht es nach einem am Freitag befragten Zeugen, dann soll ein anderer Drogenabhängiger ihm jedenfalls anvertraut haben, dass er vor Ort gewesen sei und „von Anfang bis Ende“ genau wisse, was da passiert ist.
Laut Mordanklage hat der 40-Jährige seinen Bekannten im April 2019 nach einem Streit um ein Drogenversteck gefesselt, mit einer heißen Glühbirne gequält und mit einem Lampenfuß zu Tode geprügelt. Fortsetzung des Prozesses: 10. August.