Förderung für Wohneigentum So hoch ist das Darlehen für Häuslebauer im Kreis Unna

Wohneigentum: Darlehen für Häuslebauer im Kreis Unna unterschiedlich hoch
Lesezeit

Selbst genutztes Wohneigentum wird im Zeitraum von 2023 bis 2027 in NRW mit insgesamt 9 Milliarden Euro gefördert. Dabei ist es gleich, ob eine Bestandsimmobilie erworben oder ein Neubau errichtet wird.

Interessant dabei ist, dass die Höhe der Förderung nicht nur von der individuellen Einkommenshöhe, sondern auch vom Standort der Immobilie abhängig ist. Das Land hat erneut durch das private Forschungs- und Beratungsinstitut RegioKontext GmbH aus Berlin Gebietskulissen-Gutachten erstellen lassen.

Zwei Kategorien im Kreis Unna

Der Zweck laut Landesregierung: Die Förderbedingungen sollen „an den jeweiligen örtlichen Investitionsbedingungen“ ausgerichtet und „eine regionale Dotierung der Förderbudgets unter Bedarfsgesichtspunkten passgenau“ definiert werden.

Das hat zur Folge, dass die zehn dem Kreis Unna angehörenden Kommunen in zwei unterschiedliche Kategorien unterteilt worden sind. Insgesamt gibt es vier Kategorien mit jeweils zwei Einkommensgruppen, deren Förderhöhe stark schwankt.

Einfamilienhäuser werden am Stadtrand gebaut. Egal ob Stadt oder Land: Wohneigentum in Deutschland wird tendenziell immer teurer.
Einfamilienhäuser werden am Stadtrand gebaut. Egal ob Stadt oder Land: Wohneigentum in Deutschland wird tendenziell immer teurer. © picture alliance/dpa

Die geringste Förderung in der Kategorie 1 liegt bei 96.000 Euro (Einkommensgruppe A) bzw. 57.000 Euro (Einkommensgruppe B), die höchste Förderung in der Kategorie 4 liegt bei 177.000 Euro (Gruppe A) bzw. 106.000 Euro (Gruppe B).

Im Kreis Unna sind Lünen, Werne, Kamen, Unna, Holzwickede und Schwerte in Kategorie 3 eingeteilt worden. Die Grundförderung beträgt hier 143.000 Euro. „So erhält eine Familie mit zwei Kindern in Lünen ein vergünstigtes Darlehen von bis zu 189.000 Euro“, hat LBS-Gebietsleiter Michael Bach errechnet.

Geringeres Darlehen in Bergkamen und Fröndenberg

Selm, Bönen, Bergkamen und Fröndenberg sind hingegen in die Kostenkategorie 2 eingruppiert worden. Die Grundförderung beträgt hier 111.000 Euro. Eine Familie mit zwei Kindern erhält hier ein Darlehen von nur 157.000 Euro.

Die Förderung setzt sich neben dem Basissatz noch aus 23.000 Euro je Kind oder im Haushalt lebender Person mit einer Schwerbehinderung zusammen. Weitere Darlehen sind möglich für den barrierearmen und besonders energieeffizienten Ausbau.

Die Zinsen betragen für 30 Jahre 0,5 Prozent, dazu kommt ein jährlicher Verwaltungskostenbeitrag von 0,5 Prozent. Die Tilgung liegt bei 1 Prozent, wobei jederzeit kostenfreie Sondertilgungen möglich sind. Regulär werden für Hypotheken derzeit bis zu 4 Prozent aufgerufen.

Neu eingeführt wurde zudem eine Förderung für Haushalte mit einem bis zu 40 Prozent höheren Einkommen als die Standardgrenzen von knapp 60.000 Euro. Michael Bach: „So erhält die Musterfamilie bei einem Bruttoeinkommen unter 83.000 Euro immer noch bis zu 131.000 Euro als Darlehen.“

NRW-Bank zeigt Förderrichtlinie

Die Landesregierung hat in ihre Förderrichtlinien zudem noch einige Leitplanken eingezogen, die zum Beispiel Hilfen für luxuriösen Wohnungsbau ausschließen sollen. Wenn etwa der Kaufpreis im Verhältnis zu einem vergleichbaren Objekt am Wohnort nicht angemessen ist, gibt es auch kein Darlehen.

In der Umkehr wird auch dann kein Darlehen vergeben, wenn die Belastung der Baumaßnahme die „wirtschaftliche Existenzgrundlage gefährdet“. Ein angemessener Lebensunterhalt soll trotz des Bauprojektes gewährleistet bleiben.

Die Förderrichtlinie des Landes ist auf der Homepage der NRW-Bank abrufbar. Interessante Informationen zur Erstellung der Richtlinie, zum Beispiel das Gebietskulissen-Gutachten, finden sich auf der Seite des NRW-Bauministeriums.