Fluthilfe in NRW Drei Jahre mehr Zeit für Fluthilfe-Anträge

Fluthilfe in NRW: Drei Jahre mehr Zeit für Fluthilfe-Anträge
Lesezeit

Das Landeskabinett in NRW hat einer Vereinbarung mit dem Bund zugestimmt, wonach man drei Jahre länger als geplant Fluthilfen beantragen kann. NRW hatte das über eine Bundesratsinitiative selbst auf den Weg gebracht. Mit dem offiziellen Segen des Kabinetts stehe nun der „Fristverlängerung nichts mehr im Weg“, so Bauministerin Ina Scharrenbach (CDU) zur Deutschen Presse-Agentur.

Bis zum 30. Juni 2026 kann man nun Anträge für die Wiederaufbauhilfe stellen. Die Bewilligungsfrist für die Auszahlung der Gelder wurde ebenfalls um drei Jahre verlängert - bis Ende 2030. Scharrenbach betonte, dass zwar sehr viele Bürgerinnen und Bürger bereits Anträge - erfolgreich - gestellt hätten, viele aber noch fehlen. „Weil sie noch mit der Versicherung streiten oder sich einfach noch nicht in der Lage fühlen, sich darum zu kümmern.“ Nun ist mehr Zeit.

Nach eigenen Angaben ist Scharrenbach weiterhin sehr oft in den Flutgebieten. Ihre Beobachtung: „Die sichtbaren Schäden vor Ort werden weniger, aber die seelischen bleiben.“ Vielfach erhalte sie Rückmeldungen von Bürgermeistern, dass Menschen bei starkem Regen lieber zu Hause blieben. Aus Angst, dass ihren Wohnungen oder Häusern etwas passieren könnte.

dpa/bani

Personalmangel bei Flut-Wiederaufbau: Betroffene warten auf Hilfe

200 Millionen Euro für NRW-Flutopfer ab sofort - so funktioniert es

Verwüstung und Tote: Die Flutkatastrophe im Juli 2021 in NRW